Am 21. Juli 1966 nahmen die Ehegatten Herbert und Johanna S, die u. a. mit dem Standort A, den Hotelbetrieb A-Hof führten, von der klagenden Partei der Raiffeisenkasse M ein Darlehen von 100.000 S unter Vereinbarung von 8% Zinsen, 11% Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution von 20.000 S auf, das auf der Liegenschaft der Johanna S EZ 191 KG N, dessen Eigentümer auf Grund eines Kaufvertrages vom 9. September 1969 je zur Hälfte die Beklagten sind, grundbücherlich sichergestellt wurd... mehr lesen...