Begründung: Mit ihrer Klage vom 22. 4. 2009 begehrte die Klägerin die Erlassung eines Zahlungsbefehls mit dem Inhalt, dem Beklagten Paul S***** aufzutragen, den Betrag von 18.643,72 EUR samt 6,9 % Verzugs- und 6,9 % Zinseszinsen seit 1. 4. 2009 zu zahlen und die Prozesskosten zu ersetzen, beides binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution, insbesondere auch auf die verpfändete Liegenschaft EZ ***** GB ***** BG Amstetten, auf welcher für die Klagsforderung unter C-LNr 3a das Pfandrecht e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein mit dem Zweck, die Interessen von natürlichen und juristischen Personen zu fördern, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der A***** F***** (im Folgenden kurz A*****-F), FN *****, bzw der A***** A***** (im Folgenden kurz A*****-A), FN *****, die zuvor unter „A*****“ (kurz: A***** AG) firmiert hatte, geschädigt wurden. Die Beklagte ist die nach § 32 Z 8 Wertpapieraufsichtsgesetz, BGBl Nr 753/1996 (kurz: WAG 1996) bzw nach § 75 Abs 2 WAG... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 27. 11. 1996 ein Geschäftskonto ein. Auf diesem Konto stieg im Laufe der Jahre das Obligo immer mehr an. Zur Sicherstellung aller vergangenen und künftigen Forderungen der Klägerin verpfändete der Beklagte am 13. 6. 2007 seine bei der Aspecta Lebensversicherungs AG bestehende Lebensversicherung, die er am 1. 12. 2003 mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer Prämiensumme von 40.117,32 EUR bei monatlichen Präm... mehr lesen...
Norm: ABGB §466ZPO §41 C1EO §74
Rechtssatz: Auch wenn den Schuldner eine reine Sachhaftung, jedoch keine persönliche Haftung für die Forderung des Gläubigers trifft, schlägt diese Haftungsbeschränkung auf die Kostenentscheidung in einem gegen den Schuldner angestrengten Zivilprozess nicht durch. Nur ein einschränkender Zusatz im Kostenzuspruch kann zu einer Beschränkung der Haftung führen. Mangels einer solchen Einschränkung haftet der Schuldne... mehr lesen...
Norm: ZPO §§448. 450. ABGB §466. GBG §§61. 95
Rechtssatz: Für eine reine Hypothekarklage, mit der ausschließlich die pfandrechtliche Haftung des Liegenschaftseigentümers geltend gemacht wird, steht das Mahnverfahren nicht zur Verfügung. Zur Beschwer des Klägers gegen die Abweisung eines Antrags auf Zahlungsbefehl. Zur Rechtsnatur der Hypothekarklage: Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer aufhebenden Entscheidung des Rekursgerichts in Grundbuchs... mehr lesen...
Norm: ABGB §466ABGB §469
Rechtssatz: Ob der Pfandschuldner bereits durch die außergerichtliche Zahlungsaufforderung oder erst durch die Hypothekarklage und/oder die Exekution "in Anspruch genommen" wird, ist strittig. Für die Auffassung, daß es weder einer Hypothekarklage noch einer Exekution bedarf, spricht, daß in der Leistung durch den zur Zahlung aufgeforderten Pfandschuldner in der Regel die schlüssige Erklärung liegen wird, aufgrund der S... mehr lesen...
Norm: ABGB §461ABGB §466KO §11KO §120KO §178
Rechtssatz: Auch nach Konkurseröffnung können Ansprüche auf den nach außergerichtlicher Verwertung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sondermasse erzielten Erlös im streitigen Verfahren mittels Pfandrechtsklage geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 9 Ob 2048/96h Entscheidungstext OGH 04.12.1996 9 Ob 2048/96h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §466
Rechtssatz: Im Falle einer Hypothekarklage erspart die Eintragung im Grundbuch dem Kläger den Nachweis der
Begründung: des Pfandrechtes. Dessen ungeachtet steht aber dem beklagten Liegenschaftseigentümer der Einwand offen, das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht bestehe nicht zu Recht, etwa weil es an einem gültigen Titel für eine Pfandrechtsbestellung fehle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §415 Abs1ABGB §466GBG §60
Rechtssatz: Die grundbücherliche Anmerkung der Hypothekarklage setzt die gerichtliche Geltendmachung der Sachhaftung gegen den Eigentümer der "verpfändeten Liegenschaft" voraus. Sie erfordert daher das Bestehen eines gültigen, gemäß § 415 Abs 1 ABGB nur durch die grundbücherliche Einverleibung zu erwerbenden Pfandrechtes. Entscheidungstexte 5 Ob 38/93 ... mehr lesen...