Entscheidungen zu § 455 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1936/6/16 1Ob522/36

Norm: ABGB §455EO §320
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann trotz Bestandes eines zwangsweisen Afterpfandrechtes ob der vollstreckbaren Forderung die Exekution auf Grund eines früher erlangten Exekutionstitels wider den Verpflichteten auch ohne ausgewiesene Zustimmung des Afterpfandgläubigers führen, falls dieser keine Überweisung der Forderung erwirkt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 522... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1936

Entscheidungen 1-1 von 1