Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §26 Abs2ABGB §443ABGB §928ABGB §1054
Rechtssatz: Ein nach dem Vertragswortlaut nicht auszuschließender Dissens der Vertragsparteien über die Haftung für bücherliche Lasten der Liegenschaft im Innenverhältnis - hier immerhin in Höhe des halben Kaufpreises - ist geeignet, Bedenken am Bestehen eines gültigen Rechtsgrunds zu erwecken, die im Grundbuchverfahren nicht zu beseitigen sind. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §1500WRG §126 Abs1
Rechtssatz: Da das Wasserbuch ein effizientes Auskunftsinstrument ist und den Charakter eines öffentlichen, dem Grundbuch nachgebildeten Buches hat, kann der Erwerber einer Liegenschaft mangels besonderer Umstände, die Bedenken erwecken müssen, auf die Richtigkeit der - wengleich bloß deklarativ wirkenden - Eintragungen vertrauen. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §443GBG §9
Rechtssatz: Das verbücherte Verkaufsrecht kommt (grundsätzlich) zum Tragen, wenn der Erwerber der Liegenschaft, für den eine vertragliche Ausnahme bestand, die Liegenschaft seinerseits verkauft. Entscheidungstexte 5 Ob 2/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 5 Ob 2/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §530 AABGB §530 B
Rechtssatz: Aus § 443 ABGB ergibt sich, daß die vom Liegenschaftserwerber übernommenen Lasten so zu tragen sind, wie sie sich aus dem Grundbuch ergeben. Die klare rechtliche Unterscheidung zwischen Dienstbarkeit und Reallast verbietet es überdies, ein als Dienstbarkeit der Wohnung eingetragenes Recht als Reallast des Ausgedinges zu behandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §1078GBG §9
Rechtssatz: Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (§ 443 ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn d... mehr lesen...
Norm: ABGB §443 Satz2
Rechtssatz: Der in § 443 Satz 2 aufgestellte Grundsatz gilt allgemein, mag sich die angeführte Bestimmung auch auf die Übernahme von Lasten beziehen; es bedeutet, daß eine grundbücherliche Eintragung den guten Glauben auch dann ausschließt, wenn der Betroffene sie nicht kennt ( SZ 60/237 ). Entscheidungstexte 4 Ob 506/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §443
Rechtssatz: Geschützt wird nur der Gutgläubige, schon Fahrlässigkeit schließt den guten Glauben aus. Verweist das Hauptbuch auf die Urkundensammlung, ist auch in diese Einsicht zu nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 515/90 Entscheidungstext OGH 02.05.1990 1 Ob 515/90 EvBl 1990/141 S 738 = JBl 1991,446 ( Hoyer/Pfersmann ) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443GUG §3
Rechtssatz: Um als gutgläubig iS des § 443 ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1976 suchte die klagende Partei, ein Wasserverband im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, beim Amt der S*** L*** als Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des westlichen Teiles der Wasserversorgungsanlage Steinberg mit Fassung von vier Quellen im Bereich des Schloßgrabens südlich des Schlosses Plankenwarth, Errichtung von zwei Hochbehältern und zwei Pumpstationen sowie um die Verlegung der zugehörigen Versorgungssträng... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §477WRG §22WRG §60WRG §111
Rechtssatz: Eine Inanspruchnahme fremden Grundes für eine Wasserbenutzungsanlage hat nur dann dingliche Wirkung, wenn ein Zwangsrecht begründet, eine gütliche Übereinkunft darüber in den wasserrechtsbehördlichen Bewilligungsbescheid aufgenommen oder eine vertraglich vereinbarte Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen wurde oder zumindest offenkundig ist; die bloße Wiedergabe einer Parteienerklärung... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §829 Satz2ABGB §1062ABGB §1052 Be
Rechtssatz: Ist vereinbarungsgemäß ein Teil des Kaufpreises zur Lastenfreistellung der Kaufsache zu verwenden, so kann darauf entfallende Betrag nur gefordert werden, wenn gleichzeitig die Lastenfreistellung erfolgen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 740/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1982 1 Ob 740/82 ... mehr lesen...
Die Verpflichtete und ihr Mann Anton G sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 KG G. Die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes erfolgte auf Grund einer Einantwortungsurkunde vom 11. Jänner 1938, "des notariellen Ehevertrages vom 9. September 1939" und der Heiratsurkunde vom 10. Mai 1941. Auf Grund des gegen die nunmehrige Verpflichtete zu 1 Cg ../69 ergangenen Versäumungsurteils des KG Ried im Innkreis vom 25. Juni 1969 wurde auf ihrem Hälfteanteil an der Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §443
Rechtssatz: Wenn der Verkäufer bei Abschluß des Kaufvertrages nicht entsprechend aufklärt, darf der Käufer auch ohne Einsicht in das Grundbuch voraussetzen, daß der ihm gegenüber als Verkäufer Auftretende verfügungsberechtigter Eigentümer des Grundstückes sei. Entscheidungstexte 7 Ob 16/66 Entscheidungstext OGH 02.03.1966 7 Ob 16/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §512
Rechtssatz: Gemäß § 512 ABGB muß der Fruchtnießer eines Wohnhauses die vor Erwerb seines Rechts einverleibte Reallast, freiwerdende Wohnungen in diesem Hause nur an Angehörige des in der grundbücherlichen Eintragung näher bezeichneten Personenkreises zu vermieten, gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 5 Ob 327/59 Entscheidungstext OGH 08.07.1959 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §523ZPO §228
Rechtssatz: Eine Klage auf Feststellung des Bestandes einer Reallast ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 233/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 Ob 233/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015132 Dokumentnummer JJR_19570529_OGH0002_0030OB0023... mehr lesen...
Norm: ABGB §443MG §19 Abs2 Z11
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 11 MG befreit den Hauseigentümer nicht von seiner dinglichen Verpflichtung ( Reallast ), freiwerdende Wohnungen in seinem Hause nur an Angehörige des in der grundbücherlichen Eintragung näher bezeichneten Personenkreises zu vermieten. Entscheidungstexte 3 Ob 233/77 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 Ob 233... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die prot. Firma Handels- und Gartenbaugesellschaft Robert J***** suchte im Dezember 1928 um die Abteilung der ihr gehörigen Grundstücke des Wurzenhofes an. Der Gemeinderat der Gemeinde ***** genehmigte am 29. 9. 1929 das Parzellierungsansuchen unter der Bedingung, dass die Bauführung planmäßig erfolge und der Gemeinde hieraus keine Kosten erwachsen. Über den Zeitpunkt der Übergabe von Grund und Boden in das öffentliche Gut wurde nichts bestimmt. Der Gemeinderat ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §443ABGB §485
Rechtssatz: Reallasten des öffentlichen Rechtes beruhen auf einer öffentlichen Interesse erlassenen Gesetzesvorschrift. Hiebei kommen nicht nur solche Verpflichtungen in Betracht, die das Gesetz ausdrücklich festlegt; es genügt, daß das Gesetz die Möglichkeit zur Auferlegung solcher Verpflichtungen eröffnet. (Im vorliegenden Fall machte die Gemeinde die Bewilligung zur Abteilung von Grundstücken von der Erfüllu... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §443ABGB §481ABGB §530
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Reallasten ist die Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich. Jeder, der ( auch ohne Kenntnis von der Existenz der Reallast ) ein mit einer solchen Reallast belastetes Grundstück ( sei es auch im Wege Zwangsversteigerung ) erwirbt, haftet für die Erfüllung der aus der Reallast fließenden Verbindlichkeiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §477ABGB §480ABGB §485oö WWSLG §1
Rechtssatz: Unter das Gesetz über die Behandlung der Waldservituten und Weideservituten, LGBlOÖ 1953/2, fallen nur Grunddienstbarkeiten und Reallasten, deren Berechtigung an ein bestimmte Grundstück gebunden ist, so auch Nutzungsberechtigungen zugunsten der Inhaber bestimmter Grundstücke, nicht aber unregelmäßige Servitute (Reallasten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §672ABGB §1284
Rechtssatz: Mangels einer eingetragenen Einschränkung der gegenständlichen Reallast, bei welcher lediglich auf einem Punkt der Bedingung des Erbübereinkommens Bezug genommen wird, haben die Beklagten als Besitznachfolger die Ausübung des Belastungsrechtes des Klägers der Eintragung entsprechend zu dulden. Entscheidungstexte 2 Ob 1012/53 Entscheidungste... mehr lesen...
Der Kläger stellt das Begehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, und zwar den Erstbeklagten, daß er in die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes an den ihm gehörigen Liegenschaftshälften EZ. 4, Grundbuch R., und EZ. 10, Grundbuch Sch., zugunsten der Zweitbeklagten einwillige, und die Zweitbeklagte, daß sie in die Löschung der auf den vorbezeichneten Liegenschaftshälften zu ihren Gunsten einverleibten Reallast des Ausgedinges und der Dienstbarkeit des lebenslänglic... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §1236ABGB §1500
Rechtssatz: Wer davon weiß, daß das Eigentumsrecht eines anderen an einer Liegenschaft auf Grund von Ehepakten einverleibt wurde, muß auch in die Urkundensammlung Einsicht nehmen, um sich zu überzeugen, ob eine Gütergemeinschaft unter Lebenden besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 711/51 Entscheidungstext OGH 09.01.1952 3 Ob 711/51 SZ 25/8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §1054
Rechtssatz: Hat der Käufer eine Liegenschaft nach der Besichtigung in der Natur gekauft und stellt sich später heraus, daß der Kaufgegenstand nach seiner grundbücherlichen Bezeichnung räumlich darüber hinaus geht, dann mangelt ihm für den Erwerb des darüber hinausgehenden Liegenschaftsteils der materiellrechtliche Titel. Entscheidungstexte 1 Ob 545/38 Entschei... mehr lesen...