Der Kläger, der als Polizeibeamter im Dienst ohne besonderen, auf das Suchen verlorener Sachen gerichteten Dienstauftrag am 7. Oktober 1978 einen Bargeldbetrag von 28 800 S fand und im Wachzimmer ablieferte, begehrt von der beklagten Republik Österreich, bei der die Fundsache in Verwahrung blieb, die Herausgabe zur Benützung gemäß § 392 ABGB. Der Kläger, der als Polizeibeamter im Dienst ohne besonderen, auf das Suchen verlorener Sachen gerichteten Dienstauftrag am 7. Oktober 1978 e... mehr lesen...
Norm: ABGB §393 AHG §1 Cb AHG §1 Cd5 JN §1 BIIb ABGB § 393 heute ABGB § 393 gültig ab 01.02.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2002 ABGB § 393 gültig von 01.01.1812 bis 31.01.2003 AHG § 1 heute ... mehr lesen...