Norm: ABGB §339 ABGB §346 ZPO §454 ABGB § 339 heute ABGB § 339 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 346 heute ABGB § 346 gültig ab 01.01.1812 ZP... mehr lesen...
Norm: ABGB §346 AABGB §859ABGB §861ABGB §863 HMRG §9
Rechtssatz: Bestimmungen des MRG, die dem Mieter bestimmte Rechte einräumen, sind grundsätzlich spezial- gesetzliche Einschränkungen der im allgemeinen bürgerlichen Recht vorgesehenen Vertragsfreiheit, weil nur so die zwangswirtschaftliche Ordnung des Mietrechtes im Interesse der Zielvorstellungen desselben durchgesetzt werden kann. Dies bedeutet, daß auch die dem Mieter in § 9 MRG eingeräu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Endbeschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 24. April 1987, 5 C 254/86-8, wurde ausgesprochen, daß Martin und Hilde P*** den ruhigen Besitz der Kläger im Recht aus der auf dem Grundstück 34 der EZ 12 KG Einöd des Martin und der Hilde P*** befindlichen Quelle, über ein Zuleitungsrohr und ein auf diesem Grundstück befindliches Wasserbassin für das Wohnhaus Einöd 8 a der Kläger Wasser zu beziehen, durch Aufsetzen einer Rohrverbindung auf das... mehr lesen...
Norm: ABGB §339ABGB §346
Rechtssatz: Der neue Besitz einer entzogenen Sache ist neben dem Entzieher zur Besitzstörungsklage passiv nur dann legitimiert, wenn er an der Entziehung teilgenommen hat oder die durch eine Besitzstörungshandlung entzogene Sache wissentlich in seinen Besitz genommen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 19/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 1 Ob 19/88 RZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei und ihr Sohn Hubert J*** nahmen bei der beklagten Partei im Jahr 1977 einen Kredit von S 500.000,- auf und wurden mit Versäumungsurteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 18. November 1985, 28 Cg 319/85, zur Zahlung von S 650.000,- und mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Villach vom 16. April 1986, 6 C 83/86, zur Zahlung von 15 % Zinsen aus S 500.000,- seit 26. September 1985 verurteilt. Die beklagte Partei führt gegen die klagende P... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §326 BABGB §335 CABGB §346ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Zum Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers gegen den Bestandgeber, der ihn in Ausübung unerlaubter Selbshilfe selbst delogierte. ( Kein Ersatz der entgangen Nutzungen, wenn Bestandnehmer unredlicher Besitzer gewesen wäre ). Entscheidungstexte 7 Ob 22/71 Entscheidungstext OGH 17.02.1971 7 Ob 22/71 MietSlg... mehr lesen...
Norm: ABGB §339ABGB §346EO §35 Ag
Rechtssatz: Wer infolge Besitzstörung den früheren Zustand an einem Grundstück wiederherzustellen hat, kann sich dieser Verpflichtung nicht dadurch entziehen, daß er das Grundstück veräußert. Entscheidungstexte 3 Ob 128/67 Entscheidungstext OGH 20.12.1967 3 Ob 128/67 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...