Entscheidungsgründe: Die der Klägerin seit 25.6.1976 gehörende Liegenschaft EZ 323 Grundbuch S***** grenzt an der Ostseite an die Ortsstraße der beklagten Gemeinde (EZ 229 desselben Grundbuches) im Bereich des Grundstückes Nr 1982. In den Jahren 1949/50 errichtete Josef B*****, der Ehegatte der Rechtsvorgängerin der Klägerin Anna B*****, auf der EZ 323 Grundbuch S***** ein Wohnhaus mit Fremdenzimmern. Entlang der Ostseite dieser Liegenschaft führte er schon im Sommer 1949 - als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei STADT LINZ, vertreten durch Dr. Gottfried Eypeltauer und Dr. Alfred Hawel, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei Johann R*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Pils, Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Frühjahr 1971 suchte die beklagte Partei durch Annoncen in der "Tiroler Tageszeitung" Interessenten für den Abbau zweier Schottergruben, der sogenannten "Blaike" und der "Alten Schottergrube". Mit Schreiben vom 19.4.1971 bewarb sich der Kläger um den Abschluß eines Abbauvertrages. Er wies darauf hin, daß er in Telfs ein Bauunternehmen, ein Schotter- und ein Transportbetonwerk besitze. Er habe größtes Interesse an der Errichtung eines neuen Schotter- und Tra... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §288ABGB §290B-VG Art15 Abs9
Rechtssatz: Zur Erlassung von Bestimmungen über die Zurücknahme bzw. Änderung der Gebrauchsgestattung an öffentlichem Gut als Ergänzung bzw. Modifizierung des Bürgerlichen Rechtes sind auch die Länder kraft des besonderen Regelungsgegenstandes auf Grund des Art 15 Abs 9 B-VG ermächtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 544/89 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Marktgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes 1203/4 KG Arnoldstein, das in der Natur eine Gemeindestraße mit der Bezeichnung "Nußallee" darstellt und von Norden kommend in die Bundesstraße B 83 einmündet. Der Bürgermeister der klagenden Partei bewilligte der beklagten Partei auf deren Antrag mit Bescheid vom 28.Jänner 1958 die Sonderbenützung einer Teilfläche des Grundstückes 1203/4 im Ausmaß von etwa 100 m2 "als Zufahrt zur Tankstelle und als ... mehr lesen...
Der Kläger betrieb auf dem Grundstück 131/2 KG A eine aus drei Teichen mit einer Fläche von 392 m2, 320 m2 und 79 m2 bestehende Fischteichanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 28. 2. 1969, Wa-230-1968, wurde ihm gemäß §§ 9, 11 bis 14, 32, 38, 39, 41, 98, 111 und 112 WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Fischteichen erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 26. 8. 1969, Wa-230-1968, wurde gemäß §§ 98 und 121... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §364 AABGB §364a
Rechtssatz: Als Verwalterin des öffentlichen Gutes hat die Gemeinde die sich aus dem Eigentum ergebenden privatrechtlichen Verpflichtungen wahrzunehmen; gegen sie können daher auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 14/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 14/84 JBl 1985,355 = SZ 57/134 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §27ABGB §290ABGB §867ABGB §897B-VG Art17B-Vg Art116 Abs2
Rechtssatz: Da öffentlich-rechtliche Körperschaften in erster Linie ihre ihnen auf Grund der Verfassung zukommenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen haben, haben sie ihre privatrechtliche Tätigkeit darauf abzustellen, daß sie nur solche Verpflichtungen auf sich nehmen, denen keine von ihnen wahrzunehmenden oder zu berücksichtigenden öffentlich-rechtlic... mehr lesen...
Im Frühjahr 1971 suchte die beklagte Gemeinde durch Annoncen in der "Tiroler Tageszeitung" Interessenten für den Abbau zweier Schottergruben, der sogenannten "B" und der "Alten Schottergrube". Mit Schreiben vom 19. 4. 1971 bewarb sich der Kläger um den Abschluß eines Abbauvertrages. Er wies darauf hin, daß er in T ein Bauunternehmen, ein Schotter- und ein Transportbetonwerk besitze. Er habe größtes Interesse an der Errichtung eines neuen Schotter- und Transportbetonwerkes und würde di... mehr lesen...
Am 15. Mai 1975 brach unter einem mit Holz beladenen LKW Steyr-Fiat 490 der Klägerin die im Gebiet der beklagten Gemeinde (vormals Gemeinde E) gelegene A-Brücke über den G-Bach ein. Das Kraftfahrzeug der Klägerin stürzte in den Bach und wurde schwer beschädigt. Die Reparatur-, Bergungs- und Abschleppkosten betrugen 270 199.95 S. Verkehrszeichen, die auf die Tragfähigkeit der Brücke hinwiesen, waren nicht vorhanden. Die Klägerin begehrte zuletzt unter Anrechnung eines gleichteiligen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §290AHG §1 Bb
Rechtssatz: Das Verhältnis der Gebietskörperschaften zu den ihnen gehörigen, obwohl dem allgemeinen Gebrauch dienenden, Sachen ist privatrechtlicher Natur. Entscheidungstexte 7 Ob 527/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 7 Ob 527/78 1 Ob 7/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 7/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §480ABGB §492ABGB §523 BaABGB §1455JN §1 BIa
Rechtssatz: Der Gemeingebrauch belastet zwar ein Grundstück in ähnlicher Weise wie eine privatrechtliche Servitut; der einzelne, der in der Ausübung des Gemeingebrauches gestört wird, kann aber auch dann, wenn die Störung von einem Privaten ausgeht, Abhilfe nur von der zuständigen Verwaltungsbehörde verlangen, weil sein Anspruch aus einem öffentlichen Recht auf Benützung einer dem... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin, d. i. die Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung), beide Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, die auf dem Grundstück Nr. 951/6 der EZ. X. befindlichen Tankstellenanlage abzutragen und den früheren Zustand wiederherzustellen, in eventu die Erstbeklagte schuldig zu erkennen. Die eingebauten unterirdischen Teile der Tankstellenanlage, soweit sich diese auf dem Grundstück Nr. 951/6 der EZ. X. befinden, abzutragen, die... mehr lesen...
Norm: ABGB §290BStG §28 Abs1
Rechtssatz: Eine von der Bundesstraßenverwaltung erteilte Bewilligung der Benützung einer Bundesstraße für einen anderen als ihren bestimmungsgemäßen Zweck stellt einen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ergehenden Verwaltungsakt dar. Ein solcher auf § 21 Abs 1 BStG (früher § 24 Abs 1 des BG vom 08.07.1921, BGBl Nr 387) beruhender Verwaltungsakt ist daher unbeschadet seiner Bezeichnung als "Bescheid" als eine... mehr lesen...
Zum Gutsbestand der EZ. 520 KG. T. gehört das Grundstück 193/4 Wiese. Im B-Blatt der Grundbuchseinlage ist nur die Eigenschaft der Liegenschaft als öffentliches Gut ersichtlich gemacht. Nunmehr beantragt Hilda K. auf Grund der von der Finanzprokuratur namens der Republik Österreich ausgestellten Aufsandungserklärung vom 8. Mai 1958, in der festgehalten ist, daß Hilda K. das Grundstück außerbücherlich ersessen habe, und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes H. vom 9. Juli ... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §1455GV §203AllgGAG §12GBG §22
Rechtssatz: Eigentumserwerb an öffentlichem Gut ist auch durch Ersitzung möglich. Zur grundbücherlichen Einverleibung braucht hier der sonst bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen der Gebietskörperschaft erforderliche Verwaltungsakt über die Aufhebung des Gemeingebrauches nicht beigebracht zu werden. Solange aber im Grundbuche der Vormann der Ersitzungseigentümerin nicht aufscheint, kann auch das... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §862
Rechtssatz: Bei Anträgen an eine staatliche Behörde sind nicht die kurzen Fristen des § 862 ABGB, sondern die durch die Organisation bedingten längeren Fristen zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 798/54 Entscheidungstext OGH 09.12.1954 3 Ob 798/54 EvBl 1955/104 S 167 = SZ 27/314 5 Ob 215/68 Entscheid... mehr lesen...