Der Kläger ist wegen Querulantenwahns beschränkt entmundigt worden. Er macht seinem vorläufigen Beistand Ernst T. und dem Bezirksgericht S. als Pflegschaftsgericht zum Vorwurf, daß sie die Zwangsversteigerung seiner Liegenschaft um einen Bruchteil des wahren Wertes nicht verhindert hätten, obwohl dies nach Ansicht des Klägers möglich gewesen wäre. Er hat den vorläufigen Beistand zu 4 Cg 41/58 des Landesgerichtes Klagenfurt gemäß § 264 ABGB. auf Zahlung eines Schadenersatzbetrages gekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §265AHG §1
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des AHG ist eine davon unabhängige Inanspruchnahme der Republik aus dem Haftungsgrund des § 165 ABGB (Verschulden des Vormundschaftsgerichtes) ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 391/60 Entscheidungstext OGH 12.04.1961 1 Ob 391/60 Veröff: SZ 34/52 = EvBl 1961/243 S 321 = JBl 1961,548 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §264ABGB §265
Rechtssatz: RG 11.3.1940, VIII 321/39 Der Beistand eines wegen Verschwendung Entmündigten wird von der Verantwortung für eine dessen Vermögen treffende Maßnahme nicht deshalb frei, weil der Verschwender zustimmt. Er bleibt für den Inhalt seiner Anträge verantwortlich, auch wenn diese die Genehmigung des Gerichtes finden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Gericht bei Prüfung der Anträge die gebotene Aufmerksamkeit... mehr lesen...
Norm: ABGB §265AHG §1
Rechtssatz: Vormundschaftsrichter und Staat können auf Schadenersatz erst dann belangt werden, wenn der Schaden bei dem in erster Linie haftenden Vormund und allenfalls dessen Bevollmächtigten nicht hereingebracht werden konnte oder wenn sich eine derartige Klage wegen Vermögenslosigkeit dieser Personen als aussichtslos erweist (die Entscheidung ist zum SyndG ergangen). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §265AHG §1 Da
Rechtssatz: Die im § 265 ABGB festgelegte subsidiäre Haftung des Vormundschaftsgerichtes wurde durch § 1 SyndG nicht beseitigt. Der Vormundschaftsrichter und der Bundesschatz können auf Ersatz des durch eine Amtspflichtverletzung des Vormundschaftsgerichtes dem Pflegebefohlenen erwachsenden Schadens erst dann belangt werden, wenn entweder der Schaden bei dem in erster Linie haftenden Vormunds nicht hereingebracht werden... mehr lesen...