Norm: ABGB §154 GABGB §245ABGB §282 A
Rechtssatz: Ein Beschluß, wonach der Sachwalter sämtliche Baumaßnahmen und Wirtschaftsmaßnahmen für den Betroffenen (Vater) mit dem durch das Anerbenrecht anwartschaftsberechtigten Kind abzustimmen seien und bei sämtlichen diesbezüglichen Verträgen auch dessen Zustimmung einzuholen habe, ist nur als eine an den Sachwalter gerichtete Verhaltensmaßregel angesehen werden. Weder die mangelnde Anhörung noch die... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EO §352
Rechtssatz: Auch die Erklärung des Einverständnisses zum Inhalt der Versteigerungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Liegenschaft im Verfahren nach § 352 EO bedarf nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 56/92 Entscheidungstext OGH 27.10.1992 3 Ob 56/92 Veröff: SZ 65/99 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §245AußStrG §129AußStrG §145 CAußStrG §193 A
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht wie auch jedes andere zur Aufsicht über die Tätigkeit der gesetzlichen Vertreter berufene Gericht hat nicht nur zu prüfen, ob die angestrebte Genehmigung eines Rechtsgeschäfts überhaupt zulässig und erforderlich ist, sondern auch, ob sie im wirtschaftlichen Ergebnis für den Pflegebefohlenen günstig ist, das Rechtsgeschäft also in allen seinen Pun... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245AußStrG §2 Abs2 Z5 F2
Rechtssatz: Das aufsichtsführende Gericht hat, wenn die gemäß § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG gebotenen, auch von Amts wegen anzustellenden Erhebungen Bedenken gegen die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten eines Rechtsgeschäfts ergeben oder erhärten, den Kurator auf diese Bedenken aufmerksam zu machen und, falls eine anzustrebende Vertragsänderung oder Vertragsergänzung den Interessen des Pflegebefohlen... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EO §352
Rechtssatz: Hat das Exekutionsgericht die Versteigerungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Liegenschaft im Verfahren nach § 352 EO schon durch Beschluß festgestellt, so ist für eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung auf keinen Fall mehr Raum. Dies gilt nicht nur für die Versteigerungsbedingungen, die schon im Teilungsverfahren festgestellt wurden, sondern in gleicher Weise für die erst im Exekutionsv... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EO §352
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht ist bei der für die grundbücherliche Durchführung erforderlichen Entscheidung über die Genehmigung des Zuschlags an den Inhalt der Versteigerungsbedingungen im allgemeinen nicht gebunden, weil damit fur festgelegt wurde, auf welche Weise die Versteigerung durchzuführen ist. Es wurde mit der Feststellung der Versteigerungsbedingungen aber noch nicht darüber entschieden, o... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §154 Abs3 GABGB §245ABGB §282 A
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 154 Abs 3 bzw der §§ 245 und 282 ABGB dienen lediglich der näheren Ausführung des im § 21 ABGB verankerten Grundsatzs, nach dem die dort genannten Personen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen. Entscheidungstexte 1 Ob 622/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 622/91 Veröff: RZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245ABGB §865ABGB §863 L
Rechtssatz: Minderjährige können die in ihrer Vertretung geschlossenen, dem Pflegschaftsgericht jedoch nicht zur Genehmigung vorgelegten Verträge nach Erreichen der Großjährigkeit - auch stillschweigend - wirksam genehmigen. Entscheidungstexte 8 Ob 580/90 Entscheidungstext OGH 28.11.1991 8 Ob 580/90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §245AHG §1 Cd1aAußStrG §2 Abs1 AAußStrG §193
Rechtssatz: Die Aufgabe des Pflegschaftsgerichtes beziehungsweise Vormundschaftsgerichtes besteht nicht nur darin, die Gesetzmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit der vom Vormund getroffenen oder in Aussicht (beziehungsweise nicht in Aussicht) genommenen Maßregeln zu prüfen; das Gericht kann deshalb auch bindende Weisungen für Geschäfte geben, die nicht schon zu ihrer Gültigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §245ABGB §269AußStrG §6ZPO §116 IZPO §117ZPO §118
Rechtssatz: Solange der Kuratorbestellungsbeschluss mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht wirksam geworden ist, kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden. Entscheidungstexte 1 Ob 663/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 1 Ob 663/88 10 Ob 2148/96x Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AABGB §245
Rechtssatz: Wenn der Abschluß eines Mietvertrages über ein Einfamilienhaus auf unbestimmte Zeit dazu führt, daß das Bestandobjekt den Kündigungsbestimmungen des Mietengesetzes unterliegt, wodurch wegen der Kündigungsschutzbestimmungen der Vermieterin eine Auflösung des Bestandverhältnisses nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und damit erschwert möglich wird und zugleich die wirtschaftlichen Mögli... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §245UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Mutter und Vormünderin kann ihr Kind, sofern sich dieses in ihrer Pflege und Erziehung befindet, im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht vertreten. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 3 Ob 525/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §245ABGB §271UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Mutter und Vormünderin kann ihr Kind, sofern sich dieses in ihrer Pflege und Erziehung befindet, im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht vertreten. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 3 Ob 525/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EntmO §4 Abs1
Rechtssatz: Die Anschaffung eines Autos durch einen beschränkten Entmündigten für private Zwecke gehört dann nicht zur ordentlichen Hauswirtschaftsgebarung, wenn kein Bargeld vorhanden ist und die Einhaltung der mehrjährigen Rückzahlungsverpflichtungen nur durch ein bescheidenes Einkommen aus unselbständiger Arbeit abgesichert werden kann. Eine derartige Bindung hätte mindestens zur Voraussetzung, da... mehr lesen...
Der seit seiner Geburt (6. Juni 1963) unter der Amtsvormundschaft des Stadtjugendamtes Salzburg stehende Kläger hantierte am 3. November 1973 mit einer doppelläufigen Schrotflinte, die der Beklagte, sein Pflegevater, in geladenem Zustand in der Küche des Hauses K, M-Dorf 6, liegengelassen hatte. Dabei lösten sich zwei Schüsse. Die Schrotladung des zweiten Schusses drang in den linken Vorderfuß des Klägers, der in der Folge amputiert werden mußte. Der Beklagte wurde wegen dieses Vorfal... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 CABGB §245JWG allgJWG §3JWG §16 ff
Rechtssatz: Hinsichtlich der Personenfürsorge hat die Bezirkshauptmannschaft öffentliche Aufgaben im Rahmen der Jugendwohlfahrtspflege und privatrechtliche als Amtsvormund. Entscheidungstexte 1 Ob 594/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 594/79 Veröff: SZ 52/88 = RZ 1980/30 S 137 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 CABGB §245JWG §16JWG §17JWG §18
Rechtssatz: In ihrer Funktion als Amtsvormund ist die Bezirksverwaltungsbehörde nicht Verwaltungsbehörde, sondern Vormund nach bürgerlichem Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 594/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 594/79 Veröff: SZ 52/88 = RZ 1980/30 S 137 10 Os 197/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §141 IIIABGB §154 Abs3 GABGB §233 CABGB §245EO §4 Abs2EO §7 EaEO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gerichtliche Unterhaltsvergleiche betreffend eheliche Kinder bedürfen zu ihrer Gültigkeit und zu ihrer Rechtswirksamkeit als Exekutionstitel auch nach der neuen Rechtslage der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 98/78 Entscheidungstext OGH 14.07.1978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 CABGB §245ABGB §865
Rechtssatz: Ein Vertrag, der der gerichtlichen Genehmigung bedarf, erlangt erst mit dieser Rechtswirksamkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 566/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 566/55 Veröff: SZ 28/232 = EvBl 1956/97 S 183 = RZ 1956,30 8 Ob 268/64 Entscheidungstext OGH 15.12.1964... mehr lesen...