Begründung: Die Minderjährige ist das Kind von Eileen und Marco P*****. Sie und ihre Eltern sind deutsche Staatsbürger. Mit Beschluss vom 25. 3. 2008 bewilligte das Erstgericht der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von 245 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2010. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Minderjährige mit ihrer Mutter in Österreich, wo die Mutter als Arbeitnehmerin beschäftigt und sozialversichert war. Der Vater lebte in... mehr lesen...