Norm: ABGB §200
Rechtssatz: Eine zum Sachwalter bestellte geeignete nahestehende Person ist analog § 200 ABGB grundsätzlich zur Übernahme der Sachwalterschaft verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 296/98p Entscheidungstext OGH 12.11.1998 2 Ob 296/98p 2 Ob 55/01d Entscheidungstext OGH 15.03.2001 2 Ob 55/01d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §195ABGB §200ABGB §273ABGB §281 B
Rechtssatz: Mangels Auffindbarkeit, Verfügbarkeit oder sachlicher Bestellungsrechtfertigung einer der im § 281 ABGB genannten Personen ist eine andere, dort nicht genannte Person zum Sachwalter gemäß § 273 ABGB zu bestellen; deren Verpflichtung zur Übernahme des Amtes besteht in Analogie zur Bestimmung für die Vormundbestellung nach § 200 ABGB. Auch die Bestimmungen über die notwendige und freiwillig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob den bisherigen Sachwalter (Vater des Betroffenen) seines Amtes und bestellte den Revisionsrekurswerber Rechtsanwalt Dr.Josef P*** zum neuen Sachwalter. Es führte aus, der bisherige Sachwalter sei überfordert gewesen, wegen der zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten und der bereits anhängigen und noch zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten habe sich die Bestellung des Rechtsanwaltes Dr.Josef P*** angeboten, der für den Betroffenen bereits als Kollis... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 15. November 1988 bestellte das Erstgericht Dr. Marina T***-D*** auf Anregung von Dr. A*** vom Landesnervenkrankenhaus Hall in Tirol und nach Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Dr. Istvan B*** zum einstweiligen Sachwalter für den Betroffenen Heinrich K*** zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Das Verfahren hat ergeben, daß Heinrich K*** an einer Wahnkrankheit aus dem schizophre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. August 1966 wurde Erna S*** wegen Geisteskrankheit voll entmündigt. Zum Kurator wurde ihre Mutter bestellt. Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Sachwaltergesetzes gemäß dessen Art. X Z 3 Abs.1 Sachwalter. Die Sachwalterin befindet sich nunmehr in einem Pensionistenheim in Pflege. Dessen Verwalter teilte dem Erstgericht mit, daß sie auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr imstande sei, ihr Amt auszuüben. Das Erstgericht ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §200ABGB §281 BABGB §282 AAußStrG §16 BIII2bAußStrG §238
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, für den Fall, daß eine nahestehende Person nicht vorhanden ist und mangels Vorschlages des Sachwaltervereines auch keine von ihm namhaft gemachte Person zur Verfügung steht, eine in § 281 ABGB nicht genannte andere Person zum Sachwalter zu bestellen. Es widerspricht auch nicht offenbar der Bestimmung des § 282 ABGB, in diesem Fall... mehr lesen...