Norm: ABGB §186ABGB §186aABGB idF nach dem KindNamRÄG 2013 §185
Rechtssatz: Das Gesetz sieht also nicht vor, dass neben einem Elternteil ein Pflegeelternteil gemeinsam nach dem Modell der leiblichen Eltern (mit gleichen Rechten und Pflichten) mit der Obsorge betraut werden kann. Stiefelternteile können als Pflegeelternteil nur dann betraut werden, wenn dem leiblichen Elternteil im selben Umfang die Obsorge nicht mehr zusteht. Ist aber wie hier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aJWG §28JWG §40
Rechtssatz: Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß § 186a ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd § 28 JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß § 40 JWG geltend machen kann. Entscheidungstexte 1 R 234/01x Entscheidungstext LG F... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aUVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit der Versagung von Unterhaltsvorschüssen nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG ist jedenfalls, dass die Unterbringung "auf Grund einer Maßnahme" der Jugendwohlfahrtspflege (oder Sozialhilfe), somit einer entsprechenden Anordnung mit Kostenfolgen erfolgt. So genügt es nach der Rechtsprechung nicht, dass bloß die Obsorge über ein Pflegekind nach § 186a ABGB auf Pflegeeltern... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §176 BABGB §186aABGB §198 B
Rechtssatz: Aus den §§ 145 und 198 ABGB geht die Absicht des Gesetzgebers hervor, daß bei der Entscheidung über die Obsorge beziehungsweise den Vormund der nähere Grad der Blutsverwandtschaft maßgeblich ist. Eine vom Gericht (rechtskräftig) angeordnete Obsorgeteilung zwischen Vater und Tante des Kindes kann schon aus Gründen des Kindeswohls zugunsten des Vaters in analoger Anwendung der zur Auflös... mehr lesen...
Norm: ABGB §186ABGB §186a
Rechtssatz: Welche Rechte und Pflichten der jeweiligen Pflegeperson im Einzelfall zukommen, hängt vom Inhalt der Ermächtigung ab. Entscheidungstexte 7 Ob 577/91 Entscheidungstext OGH 04.09.1991 7 Ob 577/91 Veröff: SZ 64/119 = EvBl 1991/200 S 851 = WoBl 1992,149 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §186a
Rechtssatz: Das Gesetz räumt den Eltern, die vor dem Pflegschaftsvertrag obsorgeberechtigt waren, ein relatives Vetorecht ein. Dieses Vetorecht der Eltern kann nur dann übergangen werden, wenn durch seine Berücksichtigung (durch die dann unterbleibende Obsorgeübertragung) des Kindeswohl gefährdet wäre. Dies muß jedoch ausdrücklich feststehen. Hiemit soll sichergestellt werden, daß Personen, die elterliche Rechte einmal gehabt h... mehr lesen...
Norm: ABGB §186a
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Obsorgezuweisungsantrag der Pflegeeltern steht nicht das Wohl der Mutter, sondern jenes des Kindes im Vordergrund; das subjektive Gefühl der Mutter, weiter zurückgedrängt zu werden, ist (unter den gegebenen Umständen) unbeachtlich. Entscheidungstexte 7 Ob 596/90 Entscheidungstext OGH 15.11.1990 7 Ob 596/90 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aUVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Übertragung der Obsorge an die Pflegeeltern im Sinne des § 186 a ABGB kann nicht mit einer Maßnahme der vollen Erziehung gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 549/90 Entscheidungstext OGH 23.05.1990 3 Ob 549/90 Veröff: ÖA 1991,22 8 Ob 299/99z Entscheidungstext OGH 09.1... mehr lesen...