Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Ein leibliches Kind ist zur Wahrung fremdenpolizeilicher oder arbeitsmarktrechtlicher Belange nicht berufen. Entscheidungstexte 2 Ob 246/97h Entscheidungstext OGH 25.09.1997 2 Ob 246/97h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108445 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB §184 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die (rechtmäßige) sexuelle Beziehung des Wahlvaters mit dem Wahlkind begründet kein überwiegendes entgegenstehendes Interesse eines leiblichen Kindes (hier: angeblich bestehendes homosexuelles Verhältnis zwischen dem Wahlvater und dem erwachsenen Wahlkind). Entscheidungstexte 2 Ob 2321/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 2321/9... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Das leibliche Kind kann den Einwand der mangelnden Geschäftsfähigkeit des Annehmenden nicht im Adoptionsbewilligungsverfahren geltend machen. Entscheidungstexte 2 Ob 2321/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 2321/96d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108190 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 2. Februar 1988 nahmen die Eheleute Rudolf L***, geboren am 20. April 1916, und Klara L***, geboren am 9. August 1926, den am 17. Dezember 1968 geborenen Robert S*** - einen Sohn ihrer Tochter Karin S***, geboren am 12. November 1946 - an Kindesstatt an. Die Eltern Robert S*** erklärten sich mit der Adoption einverstanden. Auf Antrag der Vertragsparteien bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 24. Februar 1988, ON 2, die Annahme an Kindesstatt. Robe... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des schriftlichen Adoptionsvertrages vom 28. August 1984 bewilligte das Erstgericht die Annahme der Antragstellerin an Kindesstatt durch Friederike Agnes C. Gegen den Bewilligungsbeschluß des Erstgerichtes erhob die Schwester der Wahlmutter Hertha B Rekurs, in dem sie unter anderem die Geschäftsunfähigkeit der Wahlmutter geltend machte. Das Rekursgericht wies den Rekurs mangels Rekurslegitimation der Rechtsmittelwerberin zurück. Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Hans L***** wurde am 22. 1. 1971 außer der Ehe von Anna L***** geboren. Hans P***** hat seine Vaterschaft zu diesem Kind am 19. 2. 1971 vor dem Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk Wien anerkannt. Mit Beschluß vom 16. 3. 1972 (ON 2) wurde die Mutter zur Vormünderin des Kindes bestellt. Am 4. 11. 1980 verstarb der außereheliche Vater Hans P*****. Nach seinem Tod begehrte die Vormünderin des Minderjährigen mit einem am 7. 9. 1982 beim Erstgericht eingelang... mehr lesen...
Der mj. Hans L wurde am 22. 1. 1971 von Anna L unehelich geboren. Hans P hat seine Vaterschaft zu diesem Kind am 19. 2. vor dem Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk Wien anerkannt. Mit Beschluß vom 16. 3. 1972 wurde die Mutter zur Vormunderin des Kindes bestellt. Am 4. 11. 1980 verstarb der uneheliche Vater Hans P. Nach seinem Tod begehrte die Vormunderin des Minderjährigen mit einem am 7. 9. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz die "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB §184 Abs1 Z4 Fall1
Rechtssatz: Eine Verletzung der in § 180 a Abs 2 ABGB umschriebenen Interessen eines leiblichen Kindes des Annehmenden bildet keinen Grund, eine Adoption zu widerrufen. Das gilt in dem vom Rechtsmittelwerber behaupteten Fall der gesetzlich mißbilligten Namensadoption (§ 184 Abs 1 Z 4 erster Fall ABGB) auch dann, wenn die persönlichen Interessen des leiblichen Kindes des Annehmenden mit den öffentlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 Abs1 Q
Rechtssatz: Einem vor Fassung des Bewilligungsbeschlusses übergangenen leiblichen Kind des Annehmenden ist gemäß § 9 AußStrG Rekursberichtigung insoweit zuzugestehen, als es in einer nicht in sich unschlüssigen Weise geltend macht, der Adoptionsbewilligung stünden seine eigenen nach § 180a Abs 2 ABGB zu beachtenden Interessen entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Die erbrechtlichen Reflexwirkungen der Annahme an Kindesstatt, die in einer entsprechenden Schmälerung der Erbteilsquote und damit auch der Pflichtteilsquote bestehen, sind für sich allein kein nach § 180 a Abs 2 ABGB beachtliches Anliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 657/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 6 Ob 657/82 Veröff: ÖA 1984,4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 Abs1 QAußStrG §257 ffAußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Dem leiblichen Kind des Annehmenden kommt keine unbedingte und unbeschränkte Beteiligtenstellung wie den im § 181 Abs 1 ABGB genannten Zustimmungsberechtigten und den in § 181a Abs 1 ABGB aufgezählten Anhörungberechtigten zu (verfassungskonforme Interpretationen der §§ 257 ff AußStrG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 B2
Rechtssatz: "Leibliche Kinder" sind nur die vom Adoptierenden gezeugten oder geborenen Kinder, nicht auch die Enkelkinder (Mehrheitsentscheidung). Entscheidungstexte 5 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 5 Ob 163/67 EvBl 1968/220 S 390 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit hinsichtlich der Begriffe "offenbare Schädigungsabsicht", "gerechtfertigtes Anliegen" und "leibliches Kind des Annehmenden" im Sinne des § 180 a Abs 2 ABGB möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 5 Ob 163/67 4 Ob 589/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 D2
Rechtssatz: Im Adoptionsverfahren kommt dem leiblichen Kinde des Annehmenden eine Beteiligtenstellung nach § 9 AußStrG nur dann zu, wenn Anlaß zur Annahme besteht, daß durch die Adoption in einer gegen § 180a ABGB verstoßenden Weise in die Interessen dieses Kindes eingegriffen wird. Unbekannter Aufenthalt diese Kindes allein macht eine Kuratorbestellung nicht erforderlich. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB §181aZPO §116 II
Rechtssatz: Die Bestellung eines Zustellkurators für ein unbekannten Aufenthaltes befindliches leibliches Kind eines Wahlelternteiles ist gesetzlich nicht begründet. Entscheidungstexte 8 Ob 117/67 Entscheidungstext OGH 23.05.1967 8 Ob 117/67 Veröff: NZ 1967,168 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2
Rechtssatz: Fehlt es an der Schädigungabsicht, ist auch die zu befürchtende Schmälerung des Pflichtteils der leiblichen Tochter kein nach § 180 a Abs 2 ABGB zu beachtender wirtschaftlicher Belang, der zur Versagung der Bewilligung der Adoption führen könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 117/67 Entscheidungstext OGH 23.05.1967 8 Ob 117/67 Veröff: NZ 1967,168 = E... mehr lesen...
Der am 8. Dezember 1898 geborene, verwitwete Rudolf X. und die am 11. November 1933 geborene, ledige Maria K. schlossen am 18. Februar 1964 einen Adoptionsvertrag und beantragten dann gemeinsam die Bewilligung der Annahme an Kindesstatt. In ihrer Eingabe brachten sie vor, der Wahlvater habe aus erster Ehe einen längst großjährigen Sohn namens Alfred X. (geb. am 22. Mai 1922), der seinen ständigen Wohnsitz in Schweden habe; da der Sohn dem Vater durch eigenes Verschulden völlig entfrem... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs1ABGB §180a Abs2ABGB §181aABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Obgleich die leiblichen Kinder des Annehmenden nicht unter den Anhörungsberechtigten im § 181a ABGB aufgezählt sind und sie daher mittelbar auch nicht im § 257 AußStrG genannt erscheinen, ergibt sich ihre Beteiligtenstellung im Adoptionsbewilligungsverfahren und daher auch ihr Rekursrecht aus §§ 9 AußStrG, 180a... mehr lesen...