Norm: ABGB §176aJWG §4oöJWG §4
Rechtssatz: Im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung ist davon auszugehen, daß die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung ungeachtet ihrer Bezeichnung als "Jugendwohlfahrtsträger" im oö JWG nicht als "Jugendwohlfahrtsträger" im Sinne des § 4 Abs 1 JWG 1989 und des diesen Begriff im Sinne dieser Bestimmung verwendenden § 176 a ABGB idF BGBl 1989/162 anzusehen sind. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a
Rechtssatz: Auf Grund der Bestimmungen des OÖJWG kann die der Bezirksverwaltungsbehörde zustehende Obsorge im Teilbereich Pflege und Erziehung der Landesregierung übertragen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 602/93 Entscheidungstext OGH 27.01.1994 2 Ob 602/93 Veröff: EvBl 1994/141 S 699 9 Ob 514/95 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aJWG §4KrntJWG §34
Rechtssatz: Jugendwohlfahrtsträger ist ungeachtet landesgesetzlicher Kompetenzbestimmung das Land. Der Jugendwohlfahrtsträger muß aber Handlungen landesgesetzlich festgelegter Organisationseinheiten gegen sich gelten lassen. Gerichtliche Zustellungen sind an diese landesgesetzlich festgelegten Organisationseinheiten vorzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 547/93... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a
Rechtssatz: Die Schwester des derzeitigen Freundes der ihre Partner häufig wechselnden unehelichen Mutter ist mangels bisheriger Beziehungen zur Minderjährigen keinesfalls als Obsorgeberechtigte im Sinne des § 176 a ABGB anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 1514/93 Entscheidungstext OGH 04.03.1993 8 Ob 1514/93 European C... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §176a
Rechtssatz: Der Obsorge durch leibliche Elternteile ist der Vorzug auch vor der Betreuung durch Pflegeeltern zu geben, solange beim Elternteil keine Gefährdung des Kindes - verschuldet oder unverschuldet - zu besorgen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1520/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 3 Ob 1520/92 1 Ob 623/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aABGB §176 CABGB §215 Abs1 Satz2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §181ABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs2
Rechtssatz: In Entsprechung des Grundsatzes der Familienautonomie soll den Familienmitgliedern die Obsorge solange gewahrt bleiben, als sich das mit dem Kindeswohl verträgt, sodass die Beschränkung der Obsorge nur das letzte Mittel sein und nur insoweit angeordnet werden darf, als dies zur Abwendung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a
Rechtssatz: § 176 a ABGB ist analog auf den Fall anzuwenden, in dem über die abermalige Unterbringung des aus der Umgebung (hier: der Mutter) bereits entfernten Kindes bei dieser entschieden werden muß. Entscheidungstexte 5 Ob 542/91 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 5 Ob 542/91 1 Ob 119/97z Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a
Rechtssatz: Im Fall einer Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger nach § 176 a ABGB schließt die Entscheidung über die Obsorge die Entziehung der Obsorge des bisher Obsorgeberechtigten im selben Umfang in sich ein. Entscheidungstexte 4 Ob 531/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 4 Ob 531/91 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a
Rechtssatz: Die vor dem 01.07.1989 gerichtlich angeordneten Erziehungsmaßnahmen nach dem früheren JWG gelten ab diesem Zeitpunkt als die entsprechende Verfügung im Sinne der §§ 176 oder 176 a ABGB. Entscheidungstexte 8 Ob 515/91 Entscheidungstext OGH 21.03.1991 8 Ob 515/91 5 Ob 542/91 Entscheidungstext OGH 28... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aABGB §178aMRK Art8 Abs2 IV3g
Rechtssatz: Nationale Maßnahmen, die das Wohl des Kindes primär berücksichtigen, sind nach Art 8 Abs 2 MRK gerechtfertigt. Allerdings kann die Trennung der Kinder von den Eltern nur als letzter Schritt in einem genau geregelten Verfahren mit entsprechender
Begründung: gerechtfertigt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 657/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aABGB §176 C
Rechtssatz: Eine Anordnung nach dieser Gesetzesstelle kann nur aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weggefallen sind. Unerheblich wäre, dass die Erziehung bei dritten Personen dem Wohl des Kindes besser diente, als die ordnungsgemäße Erziehung bei den Eltern. Entscheidungstexte 1 Ob 511/90 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 1 Ob 511... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a
Rechtssatz: § 176 a ABGB idF des KindRÄG ermöglicht - wenngleich es nunmehr keine gerichtliche Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung mehr gibt - Obsorgeentscheidungen und Maßnahmen über die Unterbringung gegen den Willen der Erziehungsberechtigten. Eine vom Pflegschaftsgericht nach § 176 a ABGB zu bewilligende Maßnahme liegt nämlich auch dann vor, wenn der Antrag eines Erziehungsberechtigten, ihm das Kind unter Aufhebung einer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §176aIPRG §24IPRG §25IPRG §27
Rechtssatz: Soll den Eltern (einem Elternteil) die Obsorge entzogen werden, handelt es sich um zivilrechtliche Fragen der elterlichen Gewalt und der Pflege und Erziehung von Kindern. Die Kollisionsnormen der §§ 24 ff IPRG finden daher Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 664/89 Entscheidungstext OGH 11.10.1989 1 Ob 664/89 Ver... mehr lesen...