Norm: ABGB §170a Abs1
Rechtssatz: Wächst das erst vier Jahre alte uneheliche Kind bei seiner unehelichen Mutter und deren Ehemann, der ihm den Namen gegeben hat, auf, hält das Kind den Ehemann seiner Mutter für seinen wirklichen Vater und ist die baldige Adoption durch den Ehemann der Mutter beabsichtigt, so gefährdet die Einräumung eines Besuchsrechtes an den unehelichen Vater, der bisher keine Kontakte zum Kind hatte, dessen Wohl. Diese Gefäh... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 Abs1 AABGB §170a Abs1
Rechtssatz: Das Besuchsrecht soll der Aufrechterhaltung des auf der Blutsverwandtschaft beruhenden persönlichen Naheverhältnisses zwischen Eltern und Kindern dienen; es soll eine gegenseitige Entfremdung verhindern und zugleich dem betreffenden Elternteil die Möglichkeit bieten, die Pflege und Erziehungsarbeit des erziehungsberechtigten Elternteils zu überwachen (EFSlg 11298, EvBl 1969/281 S 436 ua). Grunds... mehr lesen...