Die Kläger und die Beklagten sind Angestellte der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte. Sie haben sich alle - neben anderen Bediensteten - zu Beginn des Jahres 1977 um die ausgeschriebene Stelle eines Leiters der Arbeitsgruppe O 63 (Lohnnachweis) in der Organisationseinheit 06 beworben. Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte besteht ein Personalausschuß, in welchem die Dienstnehmer durch zwei vom Betriebsrat entsandte Mitglieder vert... mehr lesen...
Norm: 1.ABGBTeilNov §16 Abs24.DVEheG §14 Abs2Vormundschaftsabk 05.02.1927 BGBl 1927/269 Art2
Rechtssatz: Über den Unterhaltsanspruch eines aus Österreich nach Deutschland verzogenen, im Inlande bevormundeten minderjährigen österreichischen Staatsbürgers ist vom österreichischen Vormundschaftsgericht im außerstreitigen Verfahren nach österreichischen Recht (BGBl Nr 295/1961) zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: 1.ABGBTeilNov §16 Abs2
Rechtssatz: Der Vormund eines außerehelichen Kindes ist vom Vormundschaftsgericht nur dann anzuweisen, die Klage auf Unterhalt einzubringen, wenn die Entscheidung von der Ermittlung streitiger Tatsachen, die mit den Mitteln des Außerstreitverfahrens nicht festgestellt werden können, nicht aber von Rechtsfragen, abhängt. Entscheidungstexte 6 Ob 61/65 Entsch... mehr lesen...
Norm: 1.ABGBTeilNov §16 Abs2
Rechtssatz: Die zuerkannte Alimentationserhöhung gebührt von dem Zeitpunkt an, da der Anspruch auf Erhöhung des Unterhalts beim Vormundschaftsgerichte geltend gemacht wurde; der Zeitpunkt, in dem der Kindesvater von dem Antrag Kenntnis erlangte, ist rechtlich bedeutungslos; desgleichen der Zeitpunkt, in dem von Kindesvater außergerichtlich eine Erhöhung begehrt worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...