Entscheidungen zu § 159 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1949/12/28 3Ob436/49

Norm: ABGB §159 Abs2JN §1
Rechtssatz: Zur Bestreitung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe ist nach dessen Tod analog nach § 159 Abs 2 ABGB nur der Staatsanwalt und nur im außerstreitigen Verfahren befugt. Entscheidungstexte 3 Ob 436/49 Entscheidungstext OGH 28.12.1949 3 Ob 436/49 Veröff: SZ 22/214 European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.12.1949

TE OGH 1949/12/28 3Ob436/49

Die Klägerin stellt das Begehren, festzustellen, daß die am 23. Mai 1903 durch nachfolgende Ehe zwischen Bernhard W. und Anna Josefine W. erfolgte Legitimierung des beklagten Erblassers zu Unrecht geschah und dieser der uneheliche Sohn des Josef August Th. sei. Das Erstgericht gab diesem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht infolge Berufung der beklagten Verlassenschaft abwies. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin nicht Folge. Recht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.12.1949

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