Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Abstammungssache des Antragstellers Walter D*****, vertreten durch Anwälte Mandl & Mitterbauer GmbH in Altheim, gegen die Antragsgegnerinnen 1. mj Johanna D*****, vertreten durch Maria Anna D***** als Kollisionskuratorin, *****, vertreten durch Weichselbaum H... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller anerkannte am 14. 6. 2000 die Vaterschaft zu der am 19. 5. 2000 geborenen Antragsgegnerin. Er war damals der Meinung, der Vater des Kindes zu sein, obgleich er von Anfang an Zweifel hegte. Im Juli 2009 fiel ihm auf, dass das Kind ihm nicht ähnlich sah, weshalb er zur Überzeugung gelangte, dass es nicht von ihm abstammt. Aufgrund einer DNA-Analyse ist der Antragsteller als leiblicher Vater der Antragsgegnerin auszuschließen. Das Erstgericht gab dem Antra... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit der Mutter des am 7. 8. 1990 geborenen Antragsgegners in der empfängniskritischen Zeit (§ 163 Abs 2 ABGB) geschlechtlich verkehrt und im August 1990 die außereheliche Vaterschaft zum Antragsgegner anerkannt. Der Antragsteller ging in der Zeit seiner sexuellen Beziehung und danach davon aus, dass er der Vater des Antragsgegners sei, weil ihm dies die Mutter während ihrer Schwangerschaft mitgeteilt hatte. Im Jahr 1990 oder 1991 teilte ihm ein Stud... mehr lesen...
Norm: ABGB §138 Abs1ABGB §156ABGB §157ABGB §158ABGB §159 Abs1 Satz2MRK Art8 IV3i
Rechtssatz: Nach Aufhebung der §§ 156, 157 und 158 sowie des zweiten Satzes des § 159 Abs 1 ABGB duch den Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 28.6.2003, G 78/00, fehlt im Anlassfall eine klare Regelung, gegen wen die Ehelichkeitsbestreitungsklage zu richten ist und wer - abgesehen vom Fall des § 159 Abs 2 ABGB - aktiv legitimiert ist. Diese Fragen wären nunme... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 ÜbsABGB §156 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 156 ABGB A Literatur und Allgemeines (Unterhaltspflicht; Vermutungsfrist) B Aktive Klagslegitimation (auch Mutterschaftsklage) C Klagefrist: a) Beginn b) Hemmung c) Verzicht auf Bestreitungsrecht D Internationales Privatrecht E Verfahrensrechtliches: a) Rechtskraft und Streitanhängigkeit, sonstiges b) Untersuchungsgrundsatz, Neuerungen F § 156 ABGB idF BGBl I 2004/... mehr lesen...
Norm: ABGB §138ABGB §156 AABGB §158ABGB §1295 Ia7ABGB §1495ABGB §1497 IVF
Rechtssatz: An der bereits im Jahr 1977 oder 1978 bestandenen Möglichkeit des Klägers , seine Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte ( Mutter ) ( Hier : Ersatz jener Aufwendungen , die er durch die Alimentierung des Kindes und durch das Ehelichkeitsbestreitungsverfahren hatte ) gerichtlich geltend zu machen , ändert sich auch dadurch nichts , daß die Ehelichkeitsvermut... mehr lesen...
Norm: ABGB §138ABGB §156 AABGB §1497 IVF
Rechtssatz: Das gesetzliche Verbot, die für den Erfolg der gegenständlichen Schadenersatzklage (hier: Ersatz jener Aufwendungen von der Mutter, die der Vater durch die Alimentierung des Kindes und durch das Ehelichkeitsbestreitungsverfahren hatte, unabdingbare Voraussetzung der Unehelichkeit des Kindes im Schadenersatzprozeß gegen die beklagte Mutter als Vorfrage klären zu lassen, nahm dem Kläger auch ni... mehr lesen...