Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 13., Schließmanngasse 12. Sie begehrt die Räumung der im ersten Stock gelegenen Wohnung mit der
Begründung: , die Beklagte benütze diese Wohnung titellos. Die Beklagte wendete ein, sie habe ein Wohnrecht an der Wohnung, außerdem habe sie durch Zahlungen und Arbeiten für das Haus einen angemessenen Mietzins bezahlt. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte folgenden wesentlichen Sachverhalt fest: Die Schwiegerelte... mehr lesen...
Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Mai 1971 wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche" Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Drau bei F ... mehr lesen...