Norm: AußStrG §77 Z1AußStrG §80ABGB §145c Abs3ABGB §816
Rechtssatz: Ein Bedürfnis zur Bestellung eines Kollisionskurators und damit zur analogen Anwendung des § 77 Z 1 AußStrG tritt auch dann auf, wenn ein Elternteil dem minderjährigen Kind ein Vermögen zugewendet und den anderen Elternteil von der Verwaltung ausgeschlossen oder einen Verwalter für das zugewendete Vermögen bestellt hat (hier: keine Bestellung des vom Erblasser bestimmten Nachl... mehr lesen...