Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind als Ehegatten Wohnungseigentümer der Wohnung Nr.12 in der Wohnungseigentumsanlage S*****gasse *****/ W*****gasse ***** in S*****. Die vom Verwalter den beklagten Parteien für die Zeit von Jänner 1989 bis April 1996 monatlich vorgeschriebenen Akontobeträge machten insgesamt S 451.065,88 aus, davon wurden von den beklagten Parteien S 394.182,10 bezahlt, sodaß ein rechnerischer Saldo von S 56.883,78 besteht. Die Klägerin begehrte zuletzt ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten, sie führen jedoch getrennte Haushalte. Die Klägerin benützt nach wie vor die vormalige Ehewohnung, die der Beklagte am 1.April 1991 verließ. Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine dem Beklagten gehörende Eigentumswohnung, der auch deren Kosten trägt. Während der ehelichen Gemeinschaft führte die Klägerin den Haushalt und war selbst nicht berufstätig. Der Beklagte wurde mit Wirkung vom 1.April 1991 in den Ruhestand versetzt und erhie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhielt im Juli 1980 von einem iranischen Unternehmen einen Auftrag zur Lieferung von Kammgarn im Werte von rund DM 252.600. Damals bestand für Waren aus der Bundesrepublik Deutschland ein Handelsembargo gegenüber dem Iran. In der Folge ging der Filiale der Beklagten in Feldkirch ein im Auftrag der iranischen Gesellschaft bei der M***-BANK in Teheran eröffnetes Akkreditiv bis zu einem Betrag von DM 252.600, lautend auf die österreichische Firma P*** Beklei... mehr lesen...