Entscheidungsgründe: Die Beklagte übernahm für Interessenten an einer Beteiligung am 'FORELLENHOF BREITENLEE' als Treuhänder die Stellung eines stillen Gesellschafters und vertrat diese in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung. Die Mutter und Vormünderin des am 14. Dezember 1966 geborenen Klägers, der im Alter von ungefähr 11 Jahren einen Totogewinn erzielt hatte, welcher ohne gerichtliche Genehmigung auf ein Sparbuch eingelegt worden war, wollte einen Teil des Gewinns in Form ein... mehr lesen...