Begründung: Der Erleger beantragte, 495.000 EUR zuzüglich angereifter Zinsen abzüglich KESt und Kontospesen bis zum Eintritt einer Ausfolgungsbedingung zum Erlag anzunehmen und brachte dazu im Wesentlichen vor wie folgt: Der Ersterlagsgegner habe den Erleger als Rechtsanwalt, Vertragserrichter und Treuhänder mit der Abwicklung des Kaufes einer (näher bezeichneten) Wohnung beauftragt. Im Zuge dieser Kaufabwicklung sei der Kaufpreis von 495.000 EUR vom Ersterlagsgegner auf ein vom E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin Dr. Hanna K*****, die Gattin des Zweitklägers Roswitha E*****, Helmut H***** und Dkfm. Hermann H***** waren zusammen mit anderen Personen Erben nach dem am 23. Dezember 1981 verstorbenen Hermann H***** sen. Nachdem sich die erblasserische Witwe Johanna H***** bereit erklärt hatte, auf einen Großteil ihres Erbes zu verzichten, schlossen die vier oben genannten Personen am 30. November 1984 einen Teilerbteilungsvertrag. Übereinstimmender Vertragsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***- UND T*** mbH & Co KG (im folgenden AHT), deren Masseverwalter dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten und Widerklägerin (im folgenden Beklagte) als Nebenintervenient beitrat, sowie die Beklagte schlossen am 3. September 1981 einen Kreditvertrag. Die Beklagte hatte der AHT einen Kreditrahmen bis 4,000.000 S zu gewähren, die AHT an die Beklagte Forderungen im Ausmaß von 133 % des in Anspruch genommenen Betrages offen zu zedieren. Die AHT bot jewe... mehr lesen...
Mit der Behauptung, daß der Erlagsgegner rechtswirksam aus der erlegenden Kommanditgesellschaft ausgeschlossen worden sei, ihm deshalb ein Ausscheidungsguthaben von S 10.476.174.63 zustehe, er jedoch die Annahme dieses Betrages verweigere, erlegte die "W & Co KG" den angeführten Betrag gemäß § 1425 ABGB zugunsten des Erlagsgegners bei Gericht. Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 18. 5. 1971 wurde dieser "als Ausscheidungsguthaben des Erlagsgegners aus der KG W &... mehr lesen...