Norm: ABGB §1392 HABGB §1401
Rechtssatz: Wird vereinbart, daß sämtliche Forderungen der GmbH gegenüber der Beklagten an die N "abgetreten werden", dann ist zumindest eine sogenannte "Anweisung auf Schuld" im Sinne des § 1401 ABGB anzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 504/81 Entscheidungstext OGH 26.05.1981 2 Ob 504/81 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §1400 AABGB §1401
Rechtssatz: Mängel des Valutaverhältnisses geben dem Angewiesenen nicht das Recht, vom Anweisungsempfänger zurückzufordern. Daraus folgt, daß der angewiesene auch in diesen Fällen mit seiner Leistung seine Schuld gegenüber dem Anweisenden im Sinne des § 1401 Abs 3 ABGB tilgt. Ausnahmen werden von der Lehre nur dort anerkannt, wo sowohl das Deckungsverhältnis als auch das Valutaverhältnis nichtig ist oder sonst nicht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1400 AABGB §1401
Rechtssatz: Titulierte Anweisung auf Schuld im Rahmen eines Kaufvertrages. Entscheidungstexte 6 Ob 510/79 Entscheidungstext OGH 28.02.1979 6 Ob 510/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032956 Dokumentnummer JJR_19790228_OGH0002_0060OB00510_7900000_00... mehr lesen...
Der Kläger begehrte Zahlung von 8000 S s A mit der Begründung: , er habe der Beklagten am 22. Juni 1967 eine Espresso-Maschine "D" zum Preis von 20.000 S verkauft und geliefert. In Anrechnung auf den Kaufpreis habe der Kläger eine Espressomaschine "R" zum Preis von 8000 S zurückgenommen. Die Beklagte habe wohl die Barzahlung von 12.000 S geleistet, die Rücknahmemaschine aber nicht übergeben. Angeblich sollte die Maschine bei einer Firma P abzuholen gewesen sein, doch habe sie sich dort ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401
Rechtssatz: Der Anweisungsempfänger, der die Anweisung angenommen hat, ist verpflichtet, bei Verweigerung der Leistung durch den Angewiesenen, dem Anweisenden unverzüglich Nachricht zu geben. Bei Unterlassung dieser Anzeige haftet er für den dadurch verschuldeten Schaden und er kann auf das Valutaverhältnis nicht zurückgreifen. Entscheidungstexte 6 Ob 170/70 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401
Rechtssatz: Eine Rückforderung des vom Angewiesenen Geleisteten auf Grund eines Mangel im Deckungsverhältnis ist in der Regel ausgeschlossen; sie ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Deckungsverhältnis Geschäftsgrundlage der vom Angewiesenen an den Anweisungsempfänger geleisteten Zahlung war. Entscheidungstexte 5 Ob 41/60 Entscheidungstext OGH 25.02.1960 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401
Rechtssatz: Im Zweifel ist die Anweisung zahlungshalber und nicht an Zahlungsstatt gegeben. Entscheidungstexte 7 Ob 316/57 Entscheidungstext OGH 02.10.1957 7 Ob 316/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0033078 Dokumentnummer JJR_19571002_OGH0002_0070OB00316_57000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401
Rechtssatz: Der noch vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 der Länderbank auf ein Konto der Dresdner Bank gutgebuchte Erlös eines der Länderbank zur Einziehung und Einlösung bei einer Berliner Bank übergebenen Schecks ist der Länderbank zugekommen. Sie schuldet daher diesen Betrag dem Einreicher dieses Schecks. Entscheidungstexte 1 Ob 378/53 Entscheidungstext OGH 29.04... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401ABGB §1431ABGB §1435SchG Art32
Rechtssatz: Zur Rückforderung des Gegenwertes für einen inzwischen vom Aussteller widerrufenen Scheck durch die Bank (vom nicht indossierten Einreicher). Entscheidungstexte 1 Ob 55/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 1 Ob 55/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401
Rechtssatz: RG 31.10.1942, VIII 86/42 Ist eine öffentliche Kasse Schuldnerin, so muß sie sich von dem Empfangsberechtigten nicht anweisen lassen, für ihn seine Schulden bei dritten Personen zu bezahlen. Entscheidungstexte 8 RG 86/42 Entscheidungstext RG 31.10.1942 8 RG 86/42 Veröff: DREvBl 1943/88 European Case L... mehr lesen...
Norm: ABGB §1401
Rechtssatz: Die im Auftrag des Schuldners erfolgte Überweisung des geschuldeten Betrages von seinem Bankkonto auf das Bankkonto des Gläubigers bewirkt erst dann die Tilgung der Schuld, wenn der Gläubiger die Gutschrift genehmigt und als Zahlung angenommen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 729/25 Entscheidungstext OGH 30.09.1925 1 Ob 729/25 Veröff: SZ 7/307 ... mehr lesen...