Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 27. 6. 2000 einen PKW Mercedes Benz, Baujahr 1997, von der beklagten Leasinggesellschaft um ATS 219.999,99. Dieses Fahrzeug war zuvor auf dem Gelände eines Autohauses abgestellt. Sein Zustand wurde in der Vertragsurkunde dahin beschrieben, dass es sich "in gebrauchtem, vom Käufer entsprechend geprüften und akzeptierten Zustand befindet". Der Kläger übergab den Kaufpreis einer Mitarbeiterin der beklagten Partei "in bar" und ... mehr lesen...