Norm: ABGB §1375 BZPO §502 HI2
Rechtssatz: Ob die Zahlung aus der Sicht des Empfängers als schlüssiges Anerkenntnis verstanden werden durfte, das Rückforderung ausschließt, stellt eine nach den konkreten Umständen zu lösende Frage des Einzelfalles und somit keine erhebliche Rechtsfrage dar. Entscheidungstexte 6 Ob 117/99w Entscheidungstext OGH 09.03.2000 6 Ob 117/99w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BVerordnung (EWG) Nr 2078/92 des Rates 392R2078 umweltgerechte landwirtschaftliche Produktionsverfahren Art3 Abs3 litf
Rechtssatz: Auf Grund dieser unmittelbar wirksamen Verordnungsbestimmung besteht eine umfassende Informationsverpflichtung im Hinblick auf die oft schwer durchschaubaren Förderungsbestimmungen. Erklärt ein Förderungsmittel beziehender Landwirt ohne nähere Kenntnis der Voraussetzungen des Rückforderungsanspruche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375
Rechtssatz: Wenn eine beklagte Partei durch ihren ständig beauftragten Steuerberater in Abstimmung mit (dem Steuerberater) der Klägerin deren Forderung von deren Gesellschafter-Verrechnungskonto abbuchte, sodann auf das Konto "Sonstige Verbindlichkeiten" verbuchte und in ihren folgenden Jahresabschlüssen - in Abstimmung der beiderseitigen Steuerberater - durch Übermittlung der jeweiligen Jahresbilanz an die Klägerin weiterhin ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 B
Rechtssatz: Das deklarative Anerkenntnis ist die Bestätigung oder Bekräftigung eines vom Schuldner als bestehend angenommenen Rechtsverhältnisses. Zum Unterschied vom konstitutiven Anerkenntnis schafft es keinen neuen Verpflichtungsgrund, sondern bildet als Wissenserklärung lediglich ein Beweismittel. Entscheidungstexte 2 Ob 82/99v Entscheidungstext OGH 25.03.1999 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 B
Rechtssatz: Durch ein Anerkenntnis wird die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt; es bleibt auch gültig, wenn später eindeutig nachweisbar ist, was im Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch strittig oder unsicher war. Das Anerkenntnis entfaltet somit wie ein Vergleich eine Bereinigungswirkung. Entscheidungstexte 3 Ob 2199/96w Entscheidungstext OGH 27.05.1998 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 DABGB §1497 II
Rechtssatz: Aufnahme des Abfertigungsanspruches des Kommanditisten aus beendetem Arbeitsverhältnis in die Bilanz ist kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis. Entscheidungstexte 8 ObA 340/97a Entscheidungstext OGH 29.01.1998 8 ObA 340/97a 9 ObA 121/00k Entscheidungstext OGH 26.04.2000 9 Ob... mehr lesen...