Norm: ABGB §1365
Rechtssatz: Die Nichtzahlung der aus der Kreditgewährung entstandenen Verpflichtungen durch längere Zeit hindurch in Verbindung mit einer - wenn auch später wieder eingestellten - Fahrnisexekution, rechtfertigt die Ansicht, der Anspruch gemäß § 1365 ABGB sei bescheinigt. Entscheidungstexte 6 Ob 854/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1982 6 Ob 854/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1364ABGB §1365ABGB §1438 Ab
Rechtssatz: Der Bürge kann gegen eine Geldforderung des Gläubigers nicht seinen Anspruch, daß der Hauptschuldner dem Gläubiger Sicherheit leiste, aufrechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ABGB §1364ABGB §1365
Rechtssatz: Die Einwendung des Gläubigers, der Bürge habe nicht die notwendige Sicherung gegenüber dem Schuldner angestrebt, setzt im Gegensatz zur Haftung nach § 1364 ABGB ein Verschulden des Bürgen voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 624/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 1 Ob 624/55 Veröff: EvBl 1956/125 S 237 = JBl 1956,315 (mit zustimmender Glosse v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1365
Rechtssatz: Kein Sicherstellungsanspruch des Solidarschuldners gegenüber dem Mitschuldner zur Sicherung eines Rückgriffsanspruches. Entscheidungstexte 7 Ob 408/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 408/55 Veröff: RZ 1956,46 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1365
Rechtssatz: Der Bürge kann nur Sicherstellung der Hauptschuld, nicht aber Sicherstellung seines eigenen allfälligen Regreßanspruches begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 805/54 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 3 Ob 805/54 7 Ob 408/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 408/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1365
Rechtssatz: Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Hauptschuldners kann der Bürge lediglich begehren, daß der Hauptschuldner dem Gläubiger Sicherheit leiste, nicht aber, daß ihm (dem Bürgen) eine solche vom Schuldner erstellt werde. Entscheidungstexte 1 Ob 200/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 200/54 Veröff: SZ 27/125 ... mehr lesen...
In seiner Klage bringt der Kläger vor, die Beklagte habe bei einem Kreditinstitut ein Darlehen von 6000 S zugezählt erhalten, wofür der Kläger mit einer dritten Person die Bürgschaft übernommen habe. Dies sei in Form einer Wechselunterfertigung erfolgt. Die beklagte Partei sei bis vor kurzem mit dem Kläger derart in Verbindung gestanden, daß sie das für das Geschäft notwendige Gebäck bei ihm bezogen habe, so daß er durch Abzug von der Detailpreissumme für die Rücklegung von Raten Vors... mehr lesen...
Norm: ABGB §1365ABGB §1404
Rechtssatz: Der Erfüllungsübernehmer nach § 1404 ABGB ist nicht nach § 1365 ABGB sicherstellungspflichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 228/31 Entscheidungstext OGH 25.03.1931 1 Ob 228/31 Veröff: SZ 13/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0032344 Dokumentnummer ... mehr lesen...