Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger Hermann S*** mit Kreditvertrag vom 20./21.März 1973 (Beilage 7) einen Kredit von S 600.000,--. Zur Sicherung bestellte der Kläger einerseits seine Liegenschaft EZ 553 KG Deutschfeistritz zum Pfand, auf der auf Grund des Pfandbestellungsangebotes vom 20.März 1973 und des Annahmeschreibens vom 21.März 1973 zugunsten der beklagten Partei zu COZ 2 (bester bücherlicher Rang) ein Höchstbetragspfandrecht von S 700.000,-- nebst ... mehr lesen...