Entscheidungen zu § 134 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1987/1/14 1Ob41/86, 1Ob335/97i, 1Ob305/00k, 1Ob261/01s, 1Ob104/20f

Norm: ABGB §7ABGB §133ABGB §134ABGB §1451
Rechtssatz: Die Verjährung ist keine allgemeine, der gesamten österr. Rechtsordnung zugehörige Institution (Erk 2.10.1975, A 11/74). Bei den Verjährungsvorschriften des ABGB handelt es sich nämlich um Rechtsgrundsätze des Privatrechtes, die sich nicht ohne weiteres auf das öff Recht übertragen lassen. Nur dann, wenn in Vorschriften des öff Rechts Verjährungsbest ausdrücklich aufgenommen sind, wird bei B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1987

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