Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stadt V*****, vertreten durch Dr. Helmut Sommer und Mag. Felix Fuchs, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei DI U... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Biathlet. In der Tageszeitung Ö***** erschien am 16. 2. 2008 ein Artikel der auf der Titelseite mit der Überschrift „EXKLUSIV: Die Doping-Liste" angekündigt wurde. Weitere Artikel erschienen in den Ausgaben vom 17. 2. 2008 und vom 20. 2. 2008. In diesen Artikeln wurde über eine dem Bundeskriminalamt zugegangene anonyme Anzeige wegen Blutdopings und Verdachts des Versicherungsbetrugs berichtet. In dieser Anzeige werden mehrere Ärzte und Sportler, darunter... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte war bis zu seiner fristlosen Entlassung Dienstnehmer der Klägerin (Vertreter im Außendienst). Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin einer regionalen, vierzehntägig erscheinenden Gratis-Zeitung, in der unter der Überschrift „Verrückte Welt! nach Versicherungswechsel von G***** vor Gericht zitiert" über Veranlassung des Erstbeklagten ein Artikel erschien, der über den zwischen dem Erstbeklagten und der Klägerin geführten Prozess berichtete. Dieser Bericht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den wegen behaupteter zwischenzeitiger Änderung der Verhältnisse auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gerichteten Antrag der Beklagten mit der
Begründung: ab, die aufgrund des bescheinigten Lauterkeitsverstoßes angenommene Wiederholungsgefahr sei nicht dadurch weggefallen, dass die beanstandete Spitzenstellungsbehauptung nunmehr aufgrund einer neueren Reichweitenuntersuchung allenfalls (vorübergehend) gerechtfertigt sein könnte. Die Gefährdung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1163ABGB §1330AngG §39
Rechtssatz: Zwar sind § 39 AngG und § 1163 ABGB für die Beurteilung der Zulässigkeit von informellen Auskünften über ehemalige Mitarbeiter an potentielle neue Arbeitgeber nicht unmittelbar heranzuziehen, doch geht der Schutz des Interesses des ehemaligen Arbeitnehmers an seinem weiteren Fortkommen über jenen des § 1330 ABGB hinaus. Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung ist nicht nur auf die Grundsätze des ... mehr lesen...