Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin (Verlegerin) der Zeitschrift „W*****“. In deren Rahmen wird den Lesern auch ein Forum zur kontroversiellen Auseinandersetzung durch Verfassung von Leserbriefen geboten. Der Kläger schloss 1983 sein Studium der Iranistik mit den Nebenfächern Ethnologie, Soziologie und Philosophie ab. Seine Dissertation zum Thema „Iran und islamische Revolution“ wurde in Buchform veröffentlicht. Der Kläger geht dem Beruf des freien Wissenschaftlers... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ist eine politische Partei, der als Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Der Erstbeklagte war zum Zeitpunkt der klagsgegenständlichen Aussendung im August 2007 geschäftsführender Parteiobmann der Zweitbeklagten und Pressesprecher des Landeshauptmannes von Kärnten. Derzeit ist der Erstbeklagte für „Die Freiheitlichen“ Nationalratsabgeordneter und Pressesprecher des Land... mehr lesen...