Entscheidungen zu § 1313 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1995/5/29 3Ob66/95

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Entscheidung | OGH | 29.05.1995

TE OGH 1990/3/28 3Ob614/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete mit schriftlichem Mietvertrag vom 20. Jänner 1986 der Tochter der Beklagten eine Wohnung in seinem Haus in Wien 20., Hartlgasse 29. Das Mietverhältnis begann am 20. Jänner 1986, wurde für die Dauer eines Jahres, nämlich bis 19. Jänner 1987, abgeschlossen und sollte durch den Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlöschen (Beilage C). Mit schriftlichem Mietvertrag vom 12.Jänner 1987 vermietete der Kläger dieselbe Wohnung der Beklagten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.1990

TE OGH 1983/9/21 1Ob722/83

Der Kläger kaufte von der erstbeklagten Partei im August 1980 einen Textautomaten CTM mit einem Bildschirm, zwei Laufwerken, einem Drucker, vier Disketten, zwei Typenrädern, einer Einzelblattzuführung mit zwei Fächern (auch als sogenannter "Doppelschacht" bezeichnet) und einer Endlosführung und leistete in der Folge eine Anzahlung von 180 000 S. Die Zweitbeklagte, die Tochter des Geschäftsführers der erstbeklagten Partei, führte für diese die Verkaufsverhandlungen. Der Kläger verlangt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.09.1983

TE OGH 1982/6/2 1Ob597/82

Der Beklagte war vom 1. 2. 1977 bis 28. 4. 1977 Verkaufsberater der Z-Häuser GesmbH & Co. KG in deren Vertriebsstelle in Wien. Im März 1977 vereinbarte er mit Josef H mündlich, daß dieser das im W-Gelände stehende Musterhaus um 600 000 S kauft und darüber später eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gleichfalls im März 1977 besichtigten die Kläger dieses Musterhaus. Der Beklagte teilte ihnen mit, daß sie dieses Haus günstig um 684 000 S kaufen könnten, weil dieser Preis u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.06.1982

TE OGH 1978/6/27 3Ob529/77

Die Klägerin begehrte nach Klagsausdehnung zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 355 000 S samt Anhang und die Feststellung, daß ihr die Beklagte darüber hinaus für allen Aufwand Ersatz zu leisten habe, den sie auf Grund ihrer Bauführung anläßlich des Umbaues der Häuser Graz, Opernring 15 und Jakominiplatz 7 und 8 sowie des Neubaus der Häuser Graz, Opernring 13 und Jakominiplatz 9 an Dritte, insbesondere an das Dorotheum zu erbringen haben werde. Sie brachte hiezu vor... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.06.1978

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