Begründung: Der nunmehr 22-jährige Sohn der Kläger leidet aufgrund von Behandlungs- und Überwachungsfehlern, die Ärzte eines von der beklagten Partei betriebenen Krankenhauses zu verantworten haben, seit seiner Geburt an einer schweren Gehirnschädigung. Ihm wurde Pflegegeld der Stufe 7 zuerkannt, die Kläger erhalten für ihn eine erhöhte Familienbeihilfe. Die Kläger betreuten ihren Sohn zunächst allein, seit Jänner 2004 ist er tagsüber von Montag bis Freitag in einer Tagesheimstätte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 DKBGG allg
Rechtssatz: Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1312
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Vorteilsausgleichung ist die Kausalität des haftbar machenden Ereignisses für den Nachteil und einen entstandenen Vorteil. Entscheidungstexte 5 Ob 242/03d Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 242/03d 9 ObA 164/05s Entscheidungstext OGH 22.02.2006 9 ObA 164/05s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1312ABGB §1325 E3
Rechtssatz: Ein Vorteilsausgleich "erlittener" Schmerzen gegen "ersparte" Schmerzen kann überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn bei der Beurteilung der "Vor- und Nachteile" in Form von Schmerzzuständen von zwei vergleichbaren körperlichen Zuständen ausgegangen werden kann. Nur in dem Fall könnte geprüft werden, ob bei dem, durch das schädigende Ereignis verursachten "Endzustand" auch anrechenbare... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1312
Rechtssatz: Eine generelle Pflicht, Schädigungen anderer durch Tätigwerden zu verhindern, besteht nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 61/99w Entscheidungstext OGH 27.04.1999 4 Ob 61/99w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111864 Dokumentnummer JJR_19990427... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Durch die Sozialversicherung soll nicht der Schädiger, sondern der versicherte Geschädigte begünstigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 22/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 22/94 Veröff: SZ 67/135 2 Ob 59/07a Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 Ob 59/07a Auch; Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht liegt nicht vor, wenn der Geschädigte es unterließ, Sozialleistungen oder solche der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen, gleichgültig ob es zu einer Zession der Ersatzansprüche gekommen wäre oder nicht. (Ablehnung von EvBl 1965/163) Entscheidungstexte 1 Ob 22/94 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 D
Rechtssatz: Sieht der Gesetzgeber eine Legalzession ausdrücklich vor, dann kommt der Gesichtspunkt einer Minderung oder Aufhebung der Ersatzpflicht des Schädigers zufolge einer Vorteilsausgleichung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 2 Ob 200/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 200/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia6ABGB §1312
Rechtssatz: § 1312 ABGB enthält einen allgemeinen
Rechtssatz: ! Entscheidungstexte 3 Ob 289/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 3 Ob 289/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023517 Dokumentnummer JJR_19560711_OGH0002_0030OB00289_5600000_002 mehr lesen...
Die beiden Beklagten werden von dem Kläger wegen Ersatzes des ihm durch einen Kraftwagenunfall erwachsenen Schadens in Anspruch genommen. Der Zweitbeklagte haftet für die Ersatzansprüche auf Grund seines Verschuldens als der an dem Unfall schuldtragende Lenker, der Erstbeklagte als der Halter des Kraftfahrzeuges. Strittig ist, ob sich der Kläger bei seinem Schaden das Krankengeld im Betrage von 2280 S, das ihm vom Versorgungsfonds der Ärztekammer für Wien ausbezahlt wurde, anrechnen l... mehr lesen...