Begründung: 1969 betraute die Republik Österreich die klagende Partei mit den Unterbauarbeiten der R*****-Autobahn im Baulos D*****. Nach dem Bauvertrag hatte die klagende Partei das für die Dammschüttung erforderliche Seitenentnahmematerial aus dem Hangschuttgebiet oberhalb des Weilers O***** (Gemeinde H*****) zu verwenden. Das Abbaugebiet wurde noch 1969 auch auf die südliche Seite des H*****baches erstreckt. Nach Beendigung des Abbaus, aber noch vor Fertigstellung der der klagend... mehr lesen...
Im Ortsgebiet von S zweigt etwa auf der Höhe des Flugplatzes von der F-Ache der sogenannte Mühlbach ab. Beim Einlaß befindet sich eine Hauptschleuse, die immer offen ist und nur geschlossen wird, wenn zum Sandauswaschen das Wasser ausgelassen werden soll. Der eigentliche Haupteinlaß in den Mühlbach liegt nach der Hauptschleuse. An diesem ist ein Gitter angebracht. In Richtung F-Ache befindet sich eine sogenannte Notschleuse, die nur zum Sandauswaschen geöffnet wird. Da im Winter kein ... mehr lesen...