Entscheidungen zu § 13 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1965/3/31 1Ob11/65

Der Kläger ist zu 18/32 Anteilen Miteigentümer der Parzelle 346 (R.- See) in EZ. 52 II Gb. M., die Beklagten sind seit 1956 je zur Hälfte Eigentümer der unmittelbar an den See grenzenden Parzelle 153 in EZ. 374 II Gb. V. Der Kläger brachte vor, die Beklagten hätten vor etwa drei Jahren von ihrem Grundstück aus einen zirka 4 m langen Steg in den See errichtet und im See, ohne ein Entgelt zu leisten, auch gebadet. Er belangte sie im vorliegenden Prozeß zunächst auf Feststellung, daß e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1965

RS OGH 1965/3/31 1Ob11/65, 1Ob133/70, 1Ob7/78

Norm: ABGB §13ABGB §287WRG §2 Abs2
Rechtssatz: Der "besondere Privatsrechtsmittel" aus der zeit vor 1870 muß auf die "Wasserwelle" abgestellt sein, also entweder sie oder sie und das Bett des Gewässers erfassen. Die zur Zeit des Absolotismus ( 1855 ) einem Verkaufsvertrag zwischen dem Aerar und einem Privatem erteilet kaiserliche Genehmigung erstellt, wenn dabei auch via facti ein zum öffentlichen Gut zu rechnender See mitverkauft wurde, einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1965

Entscheidungen 1-2 von 2