Norm: ABGB §608ABGB §1295 Abs2III
Rechtssatz: Der befreite Vorerbe, der wenige Tage vor seinem Tod seiner Gattin sein Unternehmen veräußert, um die Substitution zu vernichten, handelt nicht schikanös, wenn es ihm dabei auch um die Besserstellung seiner Gattin ging. Entscheidungstexte 5 Ob 25/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 5 Ob 25/75 NZ 1977,90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §1295 Abs2IIIZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Auch dem nur auf den Überrest eingesetzten Nacherben steht schon vor dem Nacherbfall ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gg rechtsmißbräuchliche Verfügungen des Vorerben zu. Diesem kann unter den Voraussetzungen des § 1295 Abs 2 ABGB der Abschluß bestimmter, unmittelbar bevorstehender Rechtsgeschäfte untersagt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §1295 Abs2III
Rechtssatz: Das ABGB enthält keine Bestimmungen über die Substitution auf den Überrest (bzw über den befreiten Vorerben). Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung wird aber nicht mehr bezweifelt. Das Wesen einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest besteht darin, dass der Vorerbe über das Substitutionsgut unter Lebenden frei verfügen kann und der Nacherbe nur das erhält, was von der Verlassenschaf... mehr lesen...