B e g r ü n d u n g : Mit ihrer auf §§ 334, 335 und 332 ASVG gestützten Klage begehrt die Klägerin 1. von den (verbliebenen) beklagten Parteien die Zahlung von 10.981,39 EUR sA zur ungeteilten Hand sowie 2. die Feststellung deren Haftung zur ungeteilten Hand für künftige Schäden eines bei einem Arbeitsunfall verletzten Arbeitnehmers der Erstbeklagten aus dem Unfall vom 16. Jänner 2001, soweit dessen Ansprüche gemäß §§ 332 f ASVG auf die Klägerin übergegangen sind. Das Erstgericht ga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m breit“ und hat eine Steigung von 6 bis 8 %. Die Sichtstrecke beträgt weit über 50 m. Zur Zeit des Unfalls war die Fahrbahn trocken. Der Kläger befand sich auf der Rückkehr von einer Mountainb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 3. 2006 ereignete sich gegen 14:00 Uhr im Schigebiet Arlberg auf der Piste 34a ein Schiunfall, an dem der Kläger als Schifahrer und der Erstbeklagte als Lenker eines Raupenquads beteiligt waren. Der Kläger erlitt bei diesem Unfall schwere Verletzungen. Er hatte sich am 1. 12. 2005 beim „S*****", einem als GesbR organisierten Tarifverbund, einen Schipass für das Schigebiet Arlberg gekauft. Bei der zweitbeklagten und der drittbeklagten Partei handelt es si... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1325 D8
Rechtssatz: Verlangt ein Unfallgeschädigter vom gegnerischen Haftpflichtversicherer, der aufgrund eines rechtskräftigen Feststellungsurteils für alle aus diesem Unfall entstehenden künftigen Schäden zu haften hat, in der Folge ausschließlich aus dem Titel der schuldhaften (vorsätzlichen) Zahlungsverschleppung („Methode des finanziellen Aushungerns, um den Kläger in den Konkurs zu treiben") den Ersatz seiner Pension... mehr lesen...
Norm: ABGB §870ABGB §871 AABGB §1293ABGB §1294ABGB §1295 IIf7bABGB §1323 DABGB §1324ABGB §1333
Rechtssatz: Ob infolge Zahlungsverzugs entgangener Geldanlagegewinn als positiver Schaden anzusehen ist, ist nach der Natur des Anlageobjekts im Zeitpunkt des Investitionsentschlusses zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 173/03b Entscheidungstext OGH 01.07.2004 1 Ob 173/03b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1295 Abs2 Ia9
Rechtssatz: Wer einen anderen bloß zu einer Handlung anregt, die zum Schadenseintritt führt, handelt dadurch allein nicht rechtswidrig. Erst die bewusste Verleitung zur Schädigung macht haftbar. Daher kein Schadenersatzanspruch des Eigentümers gegen schlechtgläubigen Pfandnehmer, der den gesamten Erlös aus der Verwertung der Pfandsache vereinnahmt, wenn kein versätzlicher Eingriff in fremdes Eigentum vorliegt... mehr lesen...