Entscheidungen zu § 1213 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1989/3/1 1Ob516/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Arkadencafes E. S*** mit dem Standort in Klagenfurt, Obirstraße 27. Mit Vertrag vom 28. Dezember 1979 verpachtete sie das Unternehmen an Irene A***, deren Ehegatte Walter A*** dem Vertrag beitrat und die Mithaftung für alle vertraglichen Verpflichtungen der Pächterin zur ungeteilten Hand übernahm. Irene A*** kündigte das Pachtverhältnis zum 31. März 1982 auf. Der Beklagte teilte als Vertreter der Klägerin der Pächterin mit Sch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.03.1989

RS OGH 1989/3/1 1Ob516/89, 3Ob12/05v

Norm: ABGB §1213
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch setzt nicht voraus, daß der Schaden im Vermögen des Geschädigten schon endgültig eingetreten sein müßte; sollte er später wegfallen, bliebe dem Schädiger, der Ersatz geleistet hat, immer noch die Rückforderung seiner Leistung gemäß § 1435 ABGB offen. Entscheidungstexte 1 Ob 516/89 Entscheidungstext OGH 01.03.1989 1 Ob 516/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1989

RS OGH 1953/6/17 3Ob366/53

Norm: ABGB §1213
Rechtssatz: Bei einer bürgerlichen Zweimanngesellschaft bedingt die Ausschließung eines Gesellschafters die Auflösung der Gesellschaft, ohne daß eine Liquidationsgesellschaft entstünde. Es hat vielmehr die Teilung des gemeinschaftlichen Eigentums zu erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 366/53 Entscheidungstext OGH 17.06.1953 3 Ob 366/53 Veröff: SZ 26/162 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1953

RS OGH 1951/8/22 1Ob376/51

Norm: ABGB §1212ABGB §1213HGB §1 Abs2ZPO §228
Rechtssatz: Ein Garagierungsunternehmen ist kein Handelsgewerbe nach § 1 HGB, es sei denn, daß es mit dem Betrieb einer Tankstelle verbunden ist. Die Aufkündigung eines Gesellschaftsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht eines Rechtsgestaltungsurteiles. Die Wirksamkeit der Kündigung kann als Vorfrage in einem Rechtsstreit geprüft werden, ohne daß es eines besonderen Feststellungsbegehrens bedür... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.08.1951

TE OGH 1951/4/25 1Ob270/51

Die Klägerin und die beiden Beklagten sind je zu einem Drittel Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zum Betriebe eines Gasthauses. Das Erstgericht hat ausgesprochen, daß die Beklagten mit Wirkung vom Klagstag aus der Gesellschaft ausgeschlossen sind, und hat die Klägerin für berechtigt erklärt, den Gasthausbetrieb der genannten Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen. Das Berufungsgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Der Oberste Ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1951

Entscheidungen 1-5 von 5