Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohnha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1200WEG §19
Rechtssatz: Trotz Vereinbarung anteiligen Ersatzes der Baukosten der Wohnung in pauschalierter Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche, was als Verzicht des Käufers auf Rechnungslegung zu werten ist, kann er aber gemäß Analogie aus § 1200 ABGB dennoch Rechnungslegung verlangen, wenn er einen Betrug beweist, wozu ein Verhalten genügt, das geeignet ist, Mißtrauen gegen die Berechnung des Pauschalpreises zu erwecken. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluß des Erstgerichtes vom 24.Jänner 1983, Msch 59/82-6, bestätigt mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 16.Juni 1983, 3 R 534/83-10, wurde der verpflichteten Partei aufgetragen, binnen vierzehn Tagen der betreibenden Partei ordentliche Rechnungen betreffend die Hypothekentilgung für die Kalenderjahre 1975 bis 1981 zu legen. In ihrem Exekutionsantrag vom 18.Juli 1983 behauptete die betreibende Partei, die mit Schreiben der verpfli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012ABGB §1200
Rechtssatz: Sind Ehegatten je zur Hälfte Miteigentümer eines Hauses, so kann in der Zustimmung der Ehefrau, daß der Hausverwalter dem Ehemann Rechnung legt, deren Einverständnis damit zu erblicken sein, daß der Hausverwalter allein mit ihrem Ehegatten und nicht auch mit ihr persönlich abrechne. Eine solche Zustimmung der Ehefrau zur alleinigen Abrechnung des Hausverwalters mit ihrem Ehegatten kann nicht anders behande... mehr lesen...
Norm: ABGB §1198ABGB §1200EO §354 IB1EGzZPO Art42 IDa
Rechtssatz: Die Vorlage einer bloßen Bilanz genügt im allgemeinen nicht zur Rechnungslegung. Die gelegte Rechnung muß ordentlich gelegt sein; die Ausgaben und Einnahmen müssen detailliert sein. Als Unterlage müssen die Originalbelege dienen. Soweit Bücher geführt worden sind, genügt allerdings der Hinweis auf die entsprechenden Buchungen und Belege der Buchhaltung. Entsch... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die untergerichtlichen Urteile, durch die der Beklagte zur Rechnungslegung und Einsichtgewährung in die Bücher, Belege und Geschäftskorrespondenz verurteilt worden ist. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Erstgericht hat als erwiesen angenommen, daß zwischen den Streitteilen und einigen anderen Personen in der Zeit zwischen 15. August 1945 und 16. Jänner 1946 ein gültiger Vertrag über die Errichtung eine... mehr lesen...