Entscheidungsgründe: Am 27.Juli 1981 verursachte ein Arbeiter der Klägerin bei Bauarbeiten im Zuge der Errichtung der Pyhrnautobahn auf der Eisenbahnstrecke Selztal-St.Michael einen Unfall. Auf Grund einer bei der Beklagten abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung verlangt die Klägerin die Feststellung der Deckungspflicht der Beklagten. Beide Vorinstanzen haben dem Klagebegehren stattgegeben, wobei das Berufungsgericht ausgesprochen hat, daß der Wert des Streitgegenstandes 30... mehr lesen...