Der am 19. Februar 1950 verstorbene Josef N. war Inhaber einer Maschinenmesserschleiferei. Seine Erben waren der Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte zu je einem Sechstel sowie die am 25. Oktober 1959 verstorbene Maria N. zur Hälfte. Erben der Maria N. zu je einem Drittel sind die Klägerin sowie die Viert- und der Fünftbeklagte. Das Erstgericht erkannte die Beklagten schuldig, der Klägerin über das Maschinenmesserschleifereiunternehmen seit 25. Oktober 1959 Rechnung zu legen und ... mehr lesen...