Auf Grund eines Zeitungsinserats begab sich der Beklagte am 1. Feber 1980 in ein kleines Büro im Haus R-Straße 28 in Linz, welches mit einem Mann besetzt war. Er hatte die Absicht, einen Ehepartner zu suchen und unterfertigte dort einen "Dienstleistungsvertrag", nach dem er diesen einschließlich der Geschäftsbedingungen durchgelesen hatte. Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: "Der (Die) Auftraggeber(in) beauftragt den X (die nunmehrige Klägerin) zur Dienstleistung. Diese b... mehr lesen...
Die Kläger betreiben in L. gemeinsam eine Rechtsanwaltskanzlei. Sie begehren vom Beklagten die Bezahlung eines Honorarbetrages von 10.000 S samt 4% Zinsen seit dem Klagstag mit der Begründung: , der Beklagte habe beabsichtigt, mit der Firma St. in K. über ein ihm gehöriges Geschäftslokal in L. einen Mietvertrag zu schließen, und sie beauftragt, einen Mietvertragsentwurf zu verfassen. Dies sei nach ehreren Besprechungen und umfangreichen Korrespondenzen auch geschehen. Mit dem Beklagten ... mehr lesen...