Entscheidungen zu § 116 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1949/2/9 1Ob304/48

Die zwischen R. E. und M. E. am 7. Februar 1921 nach römischkatholischem Ritus geschlossene Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 16. November 1934, 1 Nc 495/34, auf Grund des von den Ehegatten einverständlich gestellten Ansuchens gemäß § 103 ABGB. von Tisch und Bett geschieden. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau wurden durch einen gerichtlichen Vergleich vom gleichen Tage geregelt, in welchem sich R. E. verpflichtete, seiner geschiedenen Gattin einen Unterhal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1949

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