Norm: ABGB §1016ABGB §1158 VI, AktG §75 Abs4
Rechtssatz: Beim freien Dienstvertrag wird der Mangel der Ermächtigung zur Abgabe einer dienstrechtlichen Erklärung durch die nachträgliche Genehmigung des Handelns ohne Vertretungsmacht seitens des Vertretenen rückwirkend saniert. Bei einer Kündigung muss die Genehmigung jedoch noch vor dem Kündigungstermin erfolgt sein. Entscheidungstexte 1 Ob 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Betrages von 51.382,91 S brutto sA. Er sei bei den Beklagten im Rahmen eines mit 30.November 1985 befristeten Arbeitsvertrages ab 2.Juli 1985 als Schlosser beschäftigt gewesen; am 2.September 1985 sei ihm vom Erstbeklagten mitgeteilt worden, daß das Arbeitsverhältnis rückwirkend mit 30. August 1985 aufgelöst sei. Eine einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei aber im Hinblick auf die Befristung nicht möglich. Beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs1 IABGB §1158 Abs4 IVABGB §1164AngG §19 I2bAngG §20 Abs1AngG §40
Rechtssatz: Durch diese Bestimmungen wird auch bei Befristung des Dienstverhältnisses die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit für beide Teile vor Fristablauf nicht ausgeschlossen (siehe JBl 1986,331 = DRdA 1986/19 sowie Buchsbaum in ZAS 1980,61 f). Entscheidungstexte 9 ObA 47/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs4 IAngG §19 Abs1 I1
Rechtssatz: Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte 1 Ob 133/31 Entscheidungstext OGH 20.03.1931 1 Ob 133/31 Veröff: SZ 13/88 Schlagworte SW: unbefristet, Befristung, Zeitablauf, Ende, Auflösung, Endigung,
Beendigung, Angestellte, Dienstverhältnis European Case ... mehr lesen...