Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Baugesellschaft war von der erstbeklagten Gletscherbahngesellschaft beauftragt, Bauarbeiten an einem Straßentunnel einer Gebirgsstraße durchzuführen. Die Gebirgsstraße ist eine Privatstraße, die von der Erstbeklagten gehalten wird. Sie ist ab einer Seehöhe von 1.950 m zwischen 17.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens für den Verkehr gesperrt. Die Tätigkeiten an der Straße wurden von zwei Partien durchgeführt. Diesen standen drei Fahrzeuge zur Verfügung,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 ASchG §3 Abs1 ASchG §14 Abs1 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ASchG § 3 heute ASchG § 3 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 AÜG §6 Abs3Wiener Zuweisungsgesetz allgWiener Zuweisungsgesetz §1 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AÜG § 6 heute AÜG § 6 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist sei 9. 1. 1995 im aufrechten Dienstverhältnis als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Der Dienstvertrag wurde am 9. 1. 1995 zwischen dem Kläger und der Stadt Wien, vertreten durch die Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe, unbefristet geschlossen und der Kläger in das Schema III, Verwendungsgruppe 4, der Besoldungsordnung für Vertragsbedienstete der Stadt Wien eingereiht. Der Kläger ist sei 9. 1. 1995 im aufrechten Dienstverhältnis als Straßenbahnfahrer beschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der I*****, deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei ist, am 23. Oktober 1992 einen Angestelltenvertrag ab, welcher am 1. Jänner 1993 beginnen sollte und bis 31. Dezember 1993 befristet war. Eine Kündigung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Am selben Tag schloss der Kläger mit der I***** auch einen Dienst- und Geschäftsführungsvertrag ab, der das ab 1. 1. 1994 weiterlaufende Dienstverhältnis des Klägers als Geschäftsführer regelte. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über den 31. 7. 2000 hinaus zufolge gerechtfertigter Dienstgeberkündigung zurecht verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist in der P*****leitung L***** beschäftigt. Mit dieser Tätigkeit ist Bildschirmarbeit im Ausmaß von 8 Stunden täglich verbunden. Er benötigt dafür eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die er über fachärztliche Verordnung vom 20. 7. 1998 bei einem Augenoptiker erworben hat. Der Kläger hatte dafür S 5.800 aufzuzahlen. Bei diesem Betrag ist der vom Optiker unmittelbar mit der BVA abgerechnete Krankenkassentarif (S 224,40 für eine Fassung un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 AlVG §1 Abs1 AngG §18 Abs1 ASVG §5 Abs1 Z3 lita ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AlVG Art. 1 § 1 heute AlVG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2026 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1963 bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei, der ***** W*****, angestellt. Mit Ablauf seines befristeten Dienstverhältnisses zum 29.Februar 1964 wurde der Kläger in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen und gleichzeitig gemäß § 14 der Dienstordnung der *****W***** definitiv gestellt. Ab diesem Zeitpunkt wurden von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei keine Beiträge aus dem Titel der Arbeitslosenversicher... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 AngG §18 Abs1 ASchG §11 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 18 heute AngG Art. 1 § 18 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragteller ist ebenso wie die Antragsgegnerin eine kollektivvertragsfähige Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Die Behauptung des Antragstellers, daß von dem nicht auf bestimmte Berufsgruppen eingeschränkten Feststellungsantrag eine Vielzahl von Arbeitnehmern erfaßt werde, für die keine von den freiwilligen Berufsvereinigungen abgeschlossenen Kollektivverträge bestehen, wurde von der Antragsgegnerin nicht bestritten und ergibt sich überdies aus der Natur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im September 1985 wurden in der Filiale der beklagten Partei Floridsdorf, Am Spitz, Umbau- und Adaptierungsarbeiten vorgenommen. Die Firma F*** Gesellschaft mbH (im folgenden Firma F***), deren Dienstnehmer der Kläger war, wurde mit Zwischenreinigungsarbeiten beauftragt. Sie bestätigte in ihrer Anbotserklärung, die Baustelle besichtigt zu haben und mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu sein. Auch der Umfang der durchzuführenden Arbeiten war ihr genau e... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIh ABGB §1014 ABGB §1157 Abs1 HVG §12 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Läßt der Arbeitgeber, die nicht zur gewöhnlichen Vermittlungstätigkeit gehörige Auslieferung der Ware von einem von ihm persönlich und wirtschaftlich abhängigen u... mehr lesen...
Begründung: In den Jahren 1979 und 1980 war der Kläger Direktor der Volksschule Tragwein, an der auch die Volksschulhauptlehrerin Gisela H*** tätig war. Infolge Depressionen war sie ab Beginn des Schuljahres 1978/79 im Krankenstand. Am 6.2.1979 empfahl der behandelnde Arzt ihre Versetzung in den zeitlichen Ruhestand. Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt griff diese Empfehlung erst am 8.4.1980 auf und beantragte beim Landesschulrat für Oberösterreich die amtswegige Quieszierung.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 ABGB §1169 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1169 heute ABGB § 1169 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/19... mehr lesen...
Der Kläger ist bei der Landesstelle Salzburg der Beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt angestellt. Er arbeitet seit 15. 4. 1975 im Bereich des Erhebungsdienstes der Leistungsabteilung und hat dabei im Bundesland Salzburg, zum Teil aber auch in Tirol (samt Osttirol) und in Vorarlberg, Unfallerhebungen nach Arbeitsunfällen durchzuführen. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 31 042.03 S sA. Er sei im Außendienst tätig und müss... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Historischer Ausgangspunkt und Kernbereich der sogenannten "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers war der Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers, wie er seit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Für eine Ausdehnung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf vermögensrechtliche Interessen des Arbeitnehmers ist in Österreich vor allem Strasser eingetreten, w... mehr lesen...
Die Parteien stehen seit längerer Zeit miteinander in Geschäftsverbindung. Am 15. November 1963 wollte der Kläger anläßlich einer Weinlieferung an die beklagte Partei den Wein von dem auf der Straße stehenden Lastkraftwagen in ein im Weinkeller der Käuferin vorbereitetes Faß abschlauchen. Dabei glitt der Kläger im Weinkeller beim Stehen auf der vor dem Faß befindlichen Leiter mit dieser Leiter auf dem Kellerboden aus; beim Versuch, sich am Fasse festzuhalten, stürzte er mit dem Faß ... mehr lesen...