Begründung: Mit Bescheid vom 3. 12. 2007 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach ihrem am 23. 9. 2006 verstorbenen Ehemann John E***** und sprach aus, dass die Höhe der Pension ab 1. 10. 2006 184,59 EUR und ab 1. 1. 2007 187,54 EUR monatlich betrage. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage stellte die Klägerin das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihr ab 1. 10. 2006 eine Witwenpension im Aus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Johann Schneller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl und Dr. Robert Kugler, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der 1.Vorstandssitzung vom 30.Jänner 1980 faßte der Vorstand der hier beklagten Kammer für Arbeiter und Angestellte (folgend auch kurz Arbeiterkammer) für Steiermark ua folgenden Beschluß: ".........e) Regulativ: Der Vorstand genehmigt die Grundzüge für ein Regulativ, in dem Pensionszuwendungen für Vizepräsidenten geregelt werden sollen." Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses erging das "Regulativ für eine Pensionszuschußleistung an Vizepräsidenten der Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gemäß § 5 Abs 1 SUG ist die Sonderunterstützung im Fall des § 1 Abs 1 Z 1 SUG in der Höhe der Invaliditätspension, der Berufsunfähigkeitspension, der Knappschaftsvollpension bzw. der Erwerbsunfähigkeitspension nach den Bestimmungen der Sozialversicherungsgesetze zu gewähren, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der vom Kläger und Widerbeklagten (kurz Kläger) geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Abgesehen davon, daß in der Übernahme der erstgerichtlichen Feststellungen durch das Berufungsgericht schon begrifflich keine Aktenwidrigkeit des angefochtenen Urteils liegen kann, ist dem Kläger entgegenzuhalten, daß er mit diesem Revisionsgrund lediglich in unzulässiger Weise die eingehende und umfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit dem Jahr 1945 wurde allen weiblichen Vertragsbediensteten der beklagten Partei monatlich ein "Wirtschaftstag" (Freizeit unter Aufrechterhaltung der vollen Bezüge) gewährt. Bei der beklagten Partei sind derzeit 4 weibliche Vertragsbedienstete beschäftigt. Renate H*** wurde 1972, Gertrude F*** 1977 und Beatrix E*** 1981 eingestellt. In allen Aufnahmegesprächen wurde vom damaligen Bürgermeister Johann H*** ausdrücklich auf den Wirtschaftstag hingewiesen. All... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl. Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG, DRd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Revision des Klägers, der bei der Ausführung der Rechtsrüge im übrigen wiederholt von den Feststellungen der Vorinstanzen abgewichen ist, ist daher ein Erfolg zu versagen. Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Ein Anspruch auf doppelten Einheitssatz besteht nicht, weil die Inf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei zur Erfüllung einer ihren jetzigen Nebenintervenientinnen gemachten Zusage die Erteilung eines Architektenauftrags für eine städtische Wohnhausanlage. Im ersten Rechtsgang hob der Oberste Gerichtshof mit dem Beschluss 7 Ob 674/80 vom 14. 5. 1981 die klagsabweisenden Urteile der Vorinstanzen auf. Er überband die Rechtsansicht, dass es sich im vorliegenden Fall bei der von der beklagten Partei gegenüber den Nebeninter... mehr lesen...
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung eines Betrages von 10 063.89 S samt Anhang für Kosten rechtsfreundlicher Beratung. Die Beklagten bestritten das Klagsvorbringen und wendeten ein, daß der geforderte Betrag überhöht sei, weil die Besprechung mit dem Kläger, für die das eingeklagte Honorar gefordert werde, lediglich von 17.55 Uhr bis 19.06 Uhr gedauert habe; die Zweitbeklagte sei nur als Begleiterin des Erstbeklagten erschienen,... mehr lesen...