Entscheidungen zu § 115 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1949/2/9 1Ob304/48

Die zwischen R. E. und M. E. am 7. Februar 1921 nach römischkatholischem Ritus geschlossene Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 16. November 1934, 1 Nc 495/34, auf Grund des von den Ehegatten einverständlich gestellten Ansuchens gemäß § 103 ABGB. von Tisch und Bett geschieden. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau wurden durch einen gerichtlichen Vergleich vom gleichen Tage geregelt, in welchem sich R. E. verpflichtete, seiner geschiedenen Gattin einen Unterhal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1949

TE OGH 1947/12/17 1Ob889/47

Die Ehe zwischen Michael und Leopoldine F. wurde 1937 einverständlich von Tisch und Bett geschieden; ein Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist nicht erfolgt. 1938 wurde die Ehe gemäß § 115, Abs. 1 EheG. geschieden. 1941 schloß Leopoldine F. die Ehe mit Sch. Am 7. August 1945 ist Michael F. ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Die Verwandten des Erblassers haben sich auf Grund des Gesetzes bedingt erbserklärt; außerdem hat sich au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.1947

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