Norm: ABGB §1096 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Objekt zu Wohnzwecken vermietet, hat der Vermieter dafür einzustehen, dass es in ortsüblicher Weise auch dafür genutzt werden darf und nutzbar ist. Entscheidungstexte 8 Ob 34/17h Entscheidungstext OGH 28.09.2017 8 Ob 34/17h Beisatz: Zu einer gewöhnlichen Nutzung eines Bestandobjekts gehört auch das Aufhängen von Wäsche zum Trocknen (hier:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1
Rechtssatz: Keine Mietzinsminderung steht zu, wenn die Gebrauchsbeeinträchtigung vom Bestandnehmer zu vertreten ist, soweit er den Mangel selbst verursacht hat. Sein etwaiges Allein- oder Mitverschulden an der Gebrauchsminderung ist entsprechend zu berücksichtigen. Bei Ausmessung der Mietzinsminderung sind die jeweiligen Anteile an der Mängelentstehung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1
Rechtssatz: Bei der üblicherweise anzunehmenden, durchschnittlichen Brauchbarkeit eines als Wohnung vermieteten Bestandobjekts wird der Mieter auch erwarten können, dass mit einem durchschnittlichen Lüften das Auslangen gefunden werden kann. Ist ein darüber hinausgehendes Lüftungsverhalten erforderlich, um Schimmelbildung zu verhindern, wird in der Regel davon auszugehen sein, dass dies an der Beschaffenheit des Bestandobj... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 CWGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs4
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Mietzinsminderung ist bei Mietzinsvorauszahlungen der auf die Periode der Unbrauchbarkeit entfallende Mietzins zu ermitteln und entsprechend zu mindern. Bei Finanzierungsbeiträgen (Anteilen an den Grundkosten und Baukosten) bietet sich hiefür die Ermittlung der im fraglichen Zeitraum "abgewohnten" Mietzinsvorauszahlung nach den in § 17 A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 B1ABGB §1052 B3ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Das dem Mieter durch § 1096 ABGB gewährte zwingende Zinsminderungsrecht verdrängt für seinen Anwendungsbereich das allgemeine Zurückbehaltungsrecht des § 1052 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 60/04s Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 60/04s Veröff: SZ 2004/47 9 Ob 27/10a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1096 Abs 1 ABGB ist auch Ausdruck einer Gefahrtragungsregel beim Bestandvertrag. Danach trifft den Bestandgeber das Risiko für alle auf Zufällen beruhenden Umstände, die den Ausfall oder eine wesentliche Einschränkung des Gebrauchsnutzens der Bestandsache zur Folge haben; er verliert daher ganz oder teilweise den Anspruch auf den Zins (hier: wesentliche Beeinträchtigung des Gebrauchsnutze... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 EABGB §1104ABGB §1105
Rechtssatz: Die besondere Regelung über die Gefahrtragung beim Pachtverhältnis nach §1105 zweiter Satz ABGB durchbricht die nach §1096 Abs1 ABGB maßgebenden allgemeinen Grundsätze nur nach dem Eintritt eines außerordentlichen Zufalls nach § 1104 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 306/02k Entscheidungstext OGH 24.02.2003 1 Ob 306/02k Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Bei einem Bestandvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum können umfangreiche Leerstehungen in diesem Einkaufszentrum Anlass für eine Mietzinsreduktion sein. Entscheidungstexte 6 Ob 59/00w Entscheidungstext OGH 23.11.2000 6 Ob 59/00w Veröff: SZ 73/180 1 Ob 113/02b Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 CABGB §1096 Abs1 EABGB §1304 F
Rechtssatz: Die Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB) ist auf Zinsbefreiungen nach § 1096 ABGB nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 195/00b Entscheidungstext OGH 27.09.2000 7 Ob 195/00b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114412 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 A1ABGB §1096 Abs1 CABGB §1295 Ib
Rechtssatz: Der Vermieter hat gegen den eine Mängelbehebung verhindernden Mieter einen Schadenersatzanspruch. Entscheidungstexte 7 Ob 195/00b Entscheidungstext OGH 27.09.2000 7 Ob 195/00b 6 Ob 152/03a Entscheidungstext OGH 23.10.2003 6 Ob 152/03a Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs1 IABGB §1096 Abs1 BABGB §1298
Rechtssatz: Über die Verpflichtung nach § 1096 ABGB hinaus wird der Bestandgeber bei Unterlassung der Erhaltung des bedungenen oder nach den Umständen üblichen Gebrauches bei Verschulden nach § 932 Abs 1 letzter Satz ABGB schadenersatzpflichtig. Im Schadensfall hat der Bestandgeber nach § 1298 ABGB zu beweisen, daß er entsprechend seiner Verpflichtung all ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1
Rechtssatz: Bei Vereinbarung eines umsatzbezogenen Mietzinses ist für die Zinsminderung aufgrund einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit des Bestandobjekts nach dessen Übergabe und deshalb sinkender Umsätze nicht die Zinsreduktion in absoluten Zahlen maßgeblich, sondern es kann die vereinbarte subjektive Äquivalenz zwischen einem umsatzbezogenen Mietzinsprozentsatz als Entgelt für den bedungenen Gebrauch eines Bestan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 CABGB §1438 D
Rechtssatz: Die auf § 1096 Abs 1 ABGB Bestreitung des Zinszahlungsanspruches des Bestandgebers stellt keine Aufrechnung dar, sodaß ein vertragliches Aufrechnungsverbot insoweit dem Zinsminderunganspruch nicht entgegensteht (so schon MietSlg 29162). Entscheidungstexte 3 Ob 54/97f Entscheidungstext OGH 26.02.1997 3 Ob 54/97f ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Nimmt der Vermieter im schriftlichen Mietvertrag zur Kenntnis, daß der Vermieter (Fruchtgenußberechtigter des im Wohnungseigentum stehenden Geschäftslokals) zwar für seine Person baulichen Umgestaltungen des Bestandobjektes zustimmt, für die Zustimmung der übrigen Miteigentümer (die er nicht vertritt) aber nicht einstehen kann, wurde ihm damit die Erwirkung der zum bedungenen Gebrauch erforderlichen Bewilligu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Bedarf es zum vertragsgemäßen Gebrauch eines Geschäftslokals (hier: als Bar) nach baubehördlichen und gewerbebehördlichen Vorschriften baulicher Umgestaltungen und nimmt der Mieter im schriftlichen Mietvertrag zur Kenntnis, daß zwar der Vermieter (Fruchtgenußberechtigter des im Wohnungseigentum stehenden Geschäftslokals) für seine Person alle hiezu benötigten Zustimmungen erteilt, für die Zustimmung der übrig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 BABGB §1096 Abs1 CABGB §1295 Abs1 IIa2MRG §3
Rechtssatz: Im Falle eines durch Baumaßnahmen des Grundnachbarn herbeigeführten schwerwiegenden Schadens am Bestandobjekt haftet der Vermieter grundsätzlich seinen Bestandnehmern nicht bloß verschuldensunabhängig für die Erhaltung des bedungenen oder dem Standard entsprechenden Gebrauches gemäß § 1096 ABGB bzw § 3 MRG mit der Rechtsfolge der Zinsbefreiung bzw Zinsminderung, sond... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 Satz2 C
Rechtssatz: War die beklagte Bestandnehmerin in ihrem Besitz des Bestandobjektes, das ohne erhebliche Investitionsaufwendungen nicht zum vereinbarten Verwendungszweck brauchbar war, durch die auf die Behauptung älteren Besitzes gegründete Besitzstörungsklage zumindest für die Dauer bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites darüber ernstlich bedroht, hat sie bis zur rechtskräftigen Klärung der Besitzfrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 A2MRG §3 Abs2MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Sonderregelungen des MRG über die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung des Mietgegenstandes (§ 3), der Durchsetzung dieses Anspruches (§ 6) und der dafür anzuwendenden Verfahrensvorschriften (§ 37 Abs 1 Z 2) erfassen, wie sich aus § 3 Abs 2 zweiter Satz Fall 2 MRG ergibt, auch die Verpflichtung des Vermieters (Verschaffungspflicht nach § 1096 Abs 1 ABGB), den in mangelhaft... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §871 DABGB §872ABGB §901 I3ABGB §922ABGB §923ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens ist eine Eigenschaft der Sache, die Gegenstand einer Qualitätszusage sein kann, denn der Ertrag ist ein, wenn nicht überhaupt der den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens charakterisierende Faktor, an dem sich Käufer und Pächter mit ihren Vorstellungen über die Kaufwürdigkeit beziehungsweise Pachtwürdigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 IABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Für die Geltendmachung des Rückforderungsanspruches aus dem speziellen Gewährleistungsfall nach der Anordnung des § 1096 ABGB kommt die durch die Bestimmung des § 933 ABGB angeordnete Beachtung der dort angeführten Fallfristen nicht in Betracht (MietSlg 26098). Entscheidungstexte 5 Ob 768/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 76... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 Abs1 Satz2 C
Rechtssatz: § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB gilt auch bezüglich der Pflicht zur Mietzinszahlung bei Verzögerung der Rückstellung der Bestandsache. Dabei kommt es darauf an, wer die Mangelhaftigkeit der Bestandsache - allenfalls nach dem Bestandvertrag - zu vertreten hat. Entscheidungstexte 8 Ob 151/62 Entscheidungstext OGH 08.05.1962 8 Ob 151/62 ... mehr lesen...