Norm: ABGB §1092ABGB §1093ABGB §1094ABGB §1098 IbMRG §46a Abs5
Rechtssatz: Eine schrittweise Mietzinsanhebung setzt voraus, dass es weder bei der Unternehmensveräußerung noch später (losgelöst von einer Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 5 MRG) zu einem Eintritt des Unternehmenserwerbers in den Hauptmietvertrag gekommen ist (gespaltenes Mietverhältnis). Dass für eine solche Vertragsüberbindung ein konkludent erklärtes Einverständnis des Vermieters... mehr lesen...
Norm: ABGB §1093 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 1093 ABGB Siehe auch § 1090 Ia ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102817 Dokumentnummer JJR_19960925_OGH0002_000ABG01093_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §308ABGB §1093ABGB §1120 Aa
Rechtssatz: Die Verbücherung eines Bestandvertrages bewirkt, daß jeder spätere Erwerber der Liegenschaft den Gebrauch durch den Bestandnehmer weiterhin zu dulden und diesen allenfalls gegen Dritte zu verteidigen hat, dh entgegen § 1120 ABGB an den Bestandvertrag (für die übrigen Zeit) gebunden bleibt. Entscheidungstexte 5 Ob 77/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1984 wurde die zu je einem Drittel im Eigentum der verpflichteten Parteien 1. Wilma B***, 2. Herta B*** und 3. Anita B*** stehende Liegenschaft EZ 184 KG Engelsdorf im Zuge des Versteigerungsverfahrens 9 E 24/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz dem Beklagten zugeschlagen. Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 22.8.1984 wurde auf Antrag des Beklagten die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Beklagten als Ersteher be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1093
Rechtssatz: Einen Mietvertrag kann auch der Nichteigentümer (hier: der hinsichtlich der Bestandsache Nutzungsberechtigte) schließen. Entscheidungstexte 5 Ob 32/84 Entscheidungstext OGH 02.10.1984 5 Ob 32/84 Veröff: JBl 1985,492 = MietSlg 36/30 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS00204... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 B1ABGB §1093EO §37 AbEO §37 AhEO §156 Abs2 IEO §156 Abs2 VEO §349 D
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit der gem § 156 Abs 2 iVm § 349 EO auf Räumung in Ansehung eines vermieteten Teiles der Liegenschaft - nicht aber auch die Übergabe der Liegenschaft - gerichteten Exekution kann vom Dritten (Mieter, Miteigentümer, der mit den übrigen Miteigentümern einen Bestandvertrag hinsichtlich der Gesamtliegenschaft oder Teile hievon ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §1093
Rechtssatz: Die durch Vertrag der Miteigentümer eingeräumte ausschließliche Benützungsbefugnis an bestimmten Räumen ist im Regelfall der Ausübung nach übertragbar. Der von einem Miteigentümer im Rahmen seines Benützungsrechtes aufgenommene Mieter besitzt für die Dauer der Benützungsregelung einen tauglichen Rechtstitel. Entscheidungstexte 7 Ob 101/74 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1093
Rechtssatz: Mieter der eigenen Sache kann ein Alleineigentümer nur dann sein, wenn der Gebrauch der Sache einem Dritten etwa als Fruchtnießer gebührt (vgl Klang 2. Auflage V 35). Entscheidungstexte 6 Ob 269/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 6 Ob 269/72 9 Ob 95/09z Entscheidungstext OGH 03.09.2010 9 Ob 95/09z Auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1093
Rechtssatz: Es ist unmöglich, dem Bestandnehmer dessen eigenes Unternehmen zu verpachten. Ist der Bestandnehmer selbst der Unternehmer, dann können dem Unternehmer zur Führung des Betriebes geeignete Lokalitäten, Einrichtungsstücke, Werkzeuge und dergleichen in Bestand gegeben werden, nicht aber das Unternehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 286/61 Entscheidungstext OGH 09... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision gegen die gleichlautenden Entscheidungen der Untergerichte keine Folge. Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: des Obersten Gerichtshofes: Das Erstgericht hatte den Beklagten schuldig erkannt, der Klägerin einen Acker, auf den er Rechte in Anspruch nahm, da ihm dieser Acker während der Abwesenheit der Klägerin vom Bürgermeister der Gemeinde verpachtet worden war, zu übergeben, mit der
Begründung: , daß die Verpachtun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1093
Rechtssatz: Der Gemeindevorsteher ist nicht in der Lage, im Gemeindegebiet gelegene nicht im Gemeindeeigentum stehende Grundstücke zu veräußern, zu belasten oder zu verpachten. Entscheidungstexte 1 Ob 218/47 Entscheidungstext OGH 19.04.1947 1 Ob 218/47 Veröff: SZ 21/29 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...