Entscheidungsgründe: Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrags über Aktien einer Schweizer Gesellschaft. Diese bestand seit 2004, sie war seit ihrer Gründung hauptsächlich mit der außerbörslichen Emission eigener Aktien, der Organisation von Börsenseminaren und der Verwaltung des eigenen Vermögens beschäftigt. Anfang 2007 übertrug sie das Seminargeschäft einer GmbH, die in der Folge auch „zwischenzeitlich“ - offenbar von ihr selbst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Miteigentümer von Liegenschaftsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum. Die Wohnung bewohnt er seit 1973 und hat keine andere Wohnmöglichkeit. In dem 1985 eingeleiteten Konkursverfahren über sein Vermögen hatte die Ehefrau des Klägers, die Verpflichtete des Anlassexekutionsverfahrens, diese Anteile bei einer kridamäßigen Versteigerung erworben. In der Folge (28. Dezember 1989, 30. September 1990) unterfertigten der Kläger und seine Frau eine Urkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1997 entstand durch Einbringung von etwa 60 tschechischen und ungarischen Liegenschaften die C*****, später M*****. Der Ankauf wurde durch eine Anleihe institutioneller Anleger finanziert, die aus den Verkäufen der Zertifikate bis 2007 rückgeführt war. Anteile an der M***** wurden erstmals im November 2002 an der Wiener Börse, in Form von Austrian Depositary Certificates (ADC), gehandelt. Ab 2003 waren die Einnahmen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1. Infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz berichtigte bereits das Erstgericht mit Beschluss vom 7. Mai 2009 (ON 25) die Parteienbezeichnung der beklagten Partei auf die „Reinisch und Wisiak Rechtsanwälte GmbH als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen des ursprünglichen Beklagten“ und erklärte das Verfahren über Antrag der klagenden Partei als fortgesetzt. Das Berufungsgericht gab... mehr lesen...
Begründung: Mag. Monika H***** (im Folgenden als „Verbraucherin" bezeichnet) benötigte zur Finanzierung einer von ihr gekauften Immobilie einen Kredit. Über Beratung eines selbstständigen (der Beklagten nicht zurechenbaren) Finanzberaters entschied sich die Verbraucherin, für den aufzunehmenden Fremdwährungskredit Produkte der AMIS Financial Consulting AG als Tilgungsträger zu verwenden, wofür sie monatlich 332,50 EUR einzuzahlen hatte. In der Folge schloss die Verbraucherin mit d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BABGB §1397ABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Löst der Geldgeber bei einer Drittfinanzierung mittels Darlehenskonstruktion die Kaufpreisforderung im Einvernehmen mit dem Verkäufer ein, so haftet der Verkäufer mangels ausdrücklicher Vereinbarung jedenfalls dann nicht für die Einbringlichkeit der Forderung, wenn die Entscheidung über die Kreditvergabe allein durch den Geldgeber getroffen wurde. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BABGB §1397ABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des drittfinanzierten Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach § 18 KSchG entgegengehalten werden könnte. Entscheidungstexte 4 Ob 44/07k Entscheidungstext OGH 23.04.2007 4 Ob 44/07k Veröff: SZ 2007/62 ... mehr lesen...